Kein Baustopp am Containerterminal

■ Verwaltungsgericht weist Antrag des Umweltschutzverbandes ab

Am Bremerhavener Containerterminal III darf vorerst weitergebaut werden. Das Bremer Verwaltungsgericht wies in einem gestern veröffentlichten Beschluß den vom Gesamtverband Natur- und Umweltschutz (GNUU) beantragten Baustopp zurück. Dafür hatte es allerdings lediglich rein formale Gründe. Gegen den Bau der 700 Millionen Mark teuren neuen Stromkaje sei der GNUU gar nicht klageberechtigt, heißt es in der Begründung des Verwaltungsgerichts, da das Großprojekt nicht vom Land Bremen, sondern vom Bund beantragt wurde.

„Dieser Beschluß zeigt, wie kurz in Bremen die Verbandsklage reicht“, erklärte GNUU- Anwalt Andreas Reich dazu gestern auf Nachfrage. Bei einem vergleichbaren Hafenprojekt in Hamburg sei nicht der Bund, sondern das Land als Antragsteller aufgetreten und eine Verbandsklage somit möglich gewesen. Hafensenator Uwe Beckmeyer äußerte am Abend „Genugtuung“ über den Gerichtsbeschluß.

Bei der Entscheidung handelt es sich allerdings lediglich um die Ablehnung einer vom GNUU beantragten Einstweiligen Verfügung dagegen, daß bereits vor einer Baugenehmigung mit den Arbeiten am Schlicksicherungsdamm begonnen wurde. Um diese Maßnahme hatte es auch zwischen Häfen- und Umweltsenator Streit gegeben, der jedoch beigelegt worden war, nachdem parallel zu den Aufspülarbeiten auch mit ökologischen Ausgleichsmaßnahmen begonnen wurde. Sie sind Bestandteil einer Umweltverträglichkeitsstudie, gegen die der GNUU allerdings ebenfalls Beschwerde bei der Europäischen Gemeinschaft eingelegt hat. Ase