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Strafe wegen Volksverhetzung

Berlin. Wegen Volksverhetzung und Körperverletzung wurde der 25jährige Karsten Z. gestern vom Moabiter Schöffengericht zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf drei Jahre Bewährung verurteilt. Er hatte am Abend des 25.April einen farbigen Fahrgast in der S-Bahn wüst beschimpft: „Diese Nigger sind doch keine Menschen, die sind nur Scheiße, das sind Tiere“, pöbelte der 25jährige auf dem Rückweg von einem Fußballspiel. Als eine Zeugin dem Farbigen zu Hilfe kommen wollte, wurde diese nach ihren Angaben von Karsten Z. angebrüllt: „Du dreckige Jüdin, halt dich da raus.“ Bevor der Angeklagte Z. den Zug verließ, schlug er den Farbigen kräftig ins Gesicht, was der Richter als besonderen Akt der Demütigung begriff. „Mit großem Bedenken“ setzte das Schöffengericht die Freiheitsstrafe für drei Jahre zur Bewährung aus. Das Urteil entsprach damit dem Antrag des Staatsanwalts, der vor allem „das Ausmaß der Demütigung in aller Öffentlichkeit“ geahndet wissen wollte.

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