: Strafe wegen Volksverhetzung
Berlin. Wegen Volksverhetzung und Körperverletzung wurde der 25jährige Karsten Z. gestern vom Moabiter Schöffengericht zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf drei Jahre Bewährung verurteilt. Er hatte am Abend des 25.April einen farbigen Fahrgast in der S-Bahn wüst beschimpft: „Diese Nigger sind doch keine Menschen, die sind nur Scheiße, das sind Tiere“, pöbelte der 25jährige auf dem Rückweg von einem Fußballspiel. Als eine Zeugin dem Farbigen zu Hilfe kommen wollte, wurde diese nach ihren Angaben von Karsten Z. angebrüllt: „Du dreckige Jüdin, halt dich da raus.“ Bevor der Angeklagte Z. den Zug verließ, schlug er den Farbigen kräftig ins Gesicht, was der Richter als besonderen Akt der Demütigung begriff. „Mit großem Bedenken“ setzte das Schöffengericht die Freiheitsstrafe für drei Jahre zur Bewährung aus. Das Urteil entsprach damit dem Antrag des Staatsanwalts, der vor allem „das Ausmaß der Demütigung in aller Öffentlichkeit“ geahndet wissen wollte.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen