: Gaus: Honecker- Prozeß ohne Grundlage
Berlin. Dem Honecker-Prozeß fehlt nach Ansicht des früheren Ständigen Vertreters der BRD in der DDR, Günter Gaus, die rechtliche Grundlage. Er sei der Meinung, daß das Grenzregime zu den staatlichen Souveränitätsrechten gehöre, die sich Staaten wechselseitig zugestehen würden, sagte Gaus. Im Grunde werde durch die Mauerschützenprozesse nur das erfüllt, was westdeutsche Politiker in Zeiten der Teilung besonders plakativ vorgetragen hätten: „Eines Tages werden wir die Mauermorde rächen können.“
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen