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Chirug bekam 9 Mon. auf Bewährung

■ "Fahrlässige Tötung" einer 9jährigen

Chirurg bekam

9 Mon. auf Bewährung

„Fahrlässige Tötung“ einer 9jährigen

Das Oldenburger Landgericht hat einen 45jährigen Chirurgen wegen fahrlässiger Tötung eines siebenjährigen Mädchens zu einer neunmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Damit folgte das Gericht dem Antrag des Staatsanwalts. Der Verteidiger des Angeklagten hatte eine milde Bestrafung gefordert.

Das Gericht sah es als erwiesen an, daß der Chirurg es unterlassen habe, das Mädchen trotz Komplikationen nach einer Blinddarmoperation rechtzeitig in eine Spezialklinik zu verlegen. Statt dessen war das Kind nach Überzeugung der Richter medikamentös behandelt worden, was das Erbrechen und das Krampfen des Mädchens aber nicht verhinderte.

Durch das ständige Erbrechen habe das Mädchen lebensnotwendige Blutsalze verloren, erklärte ein medizinischer Gutachter. Dadurch sei es zu einer Hirnschwellung gekommen, was letztlich zu dem Tod des Mädchens geführt habe.

Ausreichende Versorgung der Siebenjährigen mit den Blutsalzen war von dem Chirurgen und dem Narkosearzt unterlassen worden. 24 Stunden nach der Operation in dem Barßeler Krankenhaus, wo der Chirurg arbeitete, wurde das Kind nach Oldenburg gebracht - und sein Tod festgestellt. dpa

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