piwik no script img

■ JustizHonecker bleibt in Haft

Berlin (dpa) – Das Berliner Kammergericht hat die Beschwerde des ehemaligen DDR- Staatschefs Erich Honecker (80) gegen seine weitere Inhaftierung verworfen. Haftverschonung komme nicht in Betracht, da dringender Tatverdacht und Fluchtgefahr weiterhin bestünden, zitierte die Justizsenatsverwaltung gestern aus der Urteilsbegründung des höchsten Berliner Gerichts. Allerdings sei das Kammergericht aufgrund der neuen Gutachten der Ansicht, daß die Verhandlungsfähigkeit des krebskranken Honecker „mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr lange bestehen werde“, hieß es weiter. Das Gericht gehe davon aus, daß sich das Verfahren mindestens bis zum Jahresende 1993 hinziehen werde und der Angeklagte „mit großer Wahrscheinlichkeit“ den Verfahrensabschluß nicht erleben werde.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen