■ Rechtsaußen: Prozeß vertagt
Cottbus (dpa) – Das Cottbuser Bezirksgericht hat den Prozeß gegen fünf britische Rechtsradikale und einen Deutschen auf den 29. März vertagt, da vier der britischen Angeklagten am Dienstag zur Hauptverhandlung nicht erschienen waren. Den jungen Skins wird gemeinschaftliche, gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung vorgeworfen. Sie sollen am 30. September 1991 einen angeblich linken Jugendlichen in Cottbus mit sieben Messerstichen lebensgefährlich verletzt haben. Drei der Briten waren Mitglieder der Neonazi-Band „Screwdriver“ und wollten bei einem Rockkonzert auftreten. Ein Antrag der Staatsanwaltschaft, den Haftbefehl gegen die fehlenden Angeklagten wieder in Vollzug zu setzen und die Kaution verfallen zu lassen, wurde abgewiesen. Nach mehreren Beratungen entschied der Vorsitzende Richter Klaus Schmitt, über diesen Antrag erst in einem Monat zu befinden. Bis dahin sollen die Verteidiger der nicht erschienenen Angeklagten herausfinden, warum ihre Mandanten bei Prozeßbeginn fehlten.
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