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Zeugnis ohne Noten

■ Verbale Benotung wird vereinfacht

Berlin. In den Berliner Grundschulen wird es für Eltern leichter, eine verbale Benotung ihrer Kinder durchzusetzen. Mit einfacher Mehrheit in der Klasse zwei und Zweidrittelmehrheit in den Klassenstufen drei bis sechs können sie jetzt darüber entscheiden, ob ihre Kinder ein verbales oder ein Notenzeugnis erhalten, teilte die Schulverwaltung gestern mit. Die Schul- und die Gesamtkonferenzen der jeweiligen Schulen müssen nicht mehr eingeschaltet werden. In der ersten Klasse gibt es ohnehin grundsätzlich keine Noten. Die neue Regel gelte auch für sogenannte Integrationsklassen, in denen behinderte mit nichtbehinderten Kindern unterrichtet werden.

Die GEW protestierte dagegen, „daß auch in Integrationsklassen grundsätzlich wieder Noten erteilt werden sollen“. In einer jetzt abgeschlossenen Erprobungsphase war in den Integrationsklassen eine ausschließlich verbale Beurteilung vorgeschrieben, die lediglich in den Klassen fünf und sechs um eine Note ergänzt wurde. Die Sprecherin der Schulbehörde, Sabine Puthz, erklärte die Notenregelung auch für die Integrationsklassen mit der „Normalität“ dieser Schulform. Nach der Erprobungszeit sei durch eine Änderung des Schulgesetzes die Eingliederung von behinderten Kindern in alle Grundschulen unbürokratisch möglich gemacht worden.

Die Vorschrift „Noten und Zeugnisse“ sieht ferner vor, daß behinderte Kinder auf Wunsch ihrer Eltern auf alle Fälle auch ohne Eltern-Mehrheitsbeschluß eine verbale Benotung erhalten, die in den Klassen fünf und sechs durch eine Note ergänzt wird. dpa

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