Sozialhilfetelefon

■ Information zur Sozialhilfekürzung

Kürzungen der Sozialhilfe sind nach Angaben des Sozialhilfetelefons in der Regel nicht erlaubt, obwohl sie auch in Bremen an der Tagesordnung sind.

Die Sozialhilfe sei ein gesetzlich garantiertes Existenzminimum. Es sei daher rechtswidrig, SozialhilfeempfängerInnen über Sozialhilfeleistungen auf Darlehensbasis, weniger Geld zu zahlen.

Das Sozialhilfetelefon will den Menschen helfen, sich gegen diese Kürzungen zur wehren und ihren vollen Anspruch geltend zu machen. Es ist unter der Nummer 19 7 02 zu erreichen. taz