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Alliierte: Kündigungen rechtswidrig

Berlin. Das Arbeitsgericht hat die Kündigung einer Sachbearbeiterin, die bei der amerikanischen Armee beschäftigt war, für rechtswidrig erklärt. Die Entscheidung wurde damit begründet, daß die Arbeitsstätte der Frau über den Zeitpunkt der Kündigung hinaus vorerst erhalten bleibt. Deshalb muß die Sachbearbeiterin weiterbeschäftigt werden. Dieses erste von 140 bevorstehenden Arbeitsrechtsverfahren im Zusammenhang mit Kündigungen bei den Alliierten hat Signalwirkung. Allein auf dem Flughafen Tegel sollen in diesem Jahr 600 Beschäftigte entlassen werden.

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