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Jugendschutz oder Angst

Verfahren vor dem Jugendgericht gehen in der Regel ohne Beteiligung der Öffentlichkeit über die Bühne. Es sei denn, der Fall ist von erheblichem Interesse. Wie der Fall, der gestern verhandelt wurde. Ein 19jähriger war angeklagt, den Brandanschlag auf die Asylbewerberunterkunft in der Schachhauser Heerstraße 110 im Oktober 1991 mit vorbereitet zu haben. Der Staatsanwalt stellte den Antrag, die Berichterstattung zu ermöglichen unter Wahrung der Anonymität des Angeklagten. Ein bislang übliches Verfahren in Prozessen gegen die Mitglieder der Penny-Crew: Publikum ist ausgeschlossen, Presse kann berichten.

Richter und Rechtsanwalt waren diesmal gegen ein solches Verfahren. Der Rechtsanwalt witterte einen politischen Prozeß, wenn die Medien berichten. Richter Rogoll setzte „zum Schutz des Angeklagten“ noch eins drauf: Er sprach von einer „Nach-Stigmatisierung“ des Angeklagten nach Mölln und Rostock. Die Bremer Öffentlichkeit hat Gerichtsprozesse lange nicht mit soviel Interesse verfolgt, wie in den Fällen um die Penny-Crew. In den Medien ist fair berichtet, mitunter die Prozeßführung hart kritisiert worden. Vor dieser Kritik hat Richter Rogoll Angst. Das ist eine besorgniserregende Ausgangsposition, um so ein Verfahren zu führen.

Markus Daschner

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