: DVU wird zur Kasse gebeten
■ Sperrung der Fraktionsgelder war rechtens / DVU muß Kosten tragen
Schlechte Zeiten für die Bremer DVU: Nach dem Verlust des Fraktionsstatus muß sie nun reichlich Gerichtskosten bezahlen. Die wurden ihr aufgebürdet, weil die Fraktion in einem Prozeß gegen die Bürgerschaft um die Sperrung von Fraktionsgeldern verloren hat. Noch weiß niemand genau, wie hoch die Rechnungen sein werden, aber bei einem Streitwert von immerhin 326.580 Mark kommt schon eine stattliche Summe zusammen. Sechs Monate lang waren die Zuschüsse von 54.430 Mark gesperrt,
Im Frühjahr letzten Jahres war die DVU ins Zwielicht geraten: Die Grünen hatten publik gemacht, daß die DVU-Fraktion überregional Anzeigen in der Postille des DVU-Parteivorsitzenden Frey geschaltet hatte, und die Rechtsaußen hatten sich standhaft geweigert, ein Fraktionsbüro zu eröffnen. Die Bürgerschaftsverwaltung hatte sofort die Fraktionszuschüsse gesperrt. Dagegen war die DVU vor das Verwaltungsgericht gezogen, hatte aber in erster Instanz verloren. Mitten in der Revision gab sie dann klein bei, forderte die Anzeigengelder von Frey zurück und eröffnete ein Büro in Bremerhaven. Nach sechs Monaten ohne Geld gab es im September eine dicke Nachzahlung und die Fraktion bekam regelmäßig 54.430 Mark Zuschüsse pro Monat.
Damit war zwar der Prozeß zuende, nur die Kostenfrage war noch lange nicht entschieden. Jetzt hat das Oberverwaltungsgericht verfügt, daß die DVU in der Bürgerschaft sowohl die Gerichtskosten als auch die beiden Anwaltshonorare zu tragen hat.
Nach dem Austritt von Peter Nennstiel gibt es zwar keine Fraktion mehr, deren Rechtsnachfolgerin ist aber die verbliebene Gruppe der Abgeordneten. Der Fraktionsstatus ist genauso perdu wie der Geschäftsführer, doch der verbliebene Vierer ohne Steuermann erhält Monat für Monat immer noch 24.800 Mark. Welche Sitze die DVU in den Deputationen und Ausschüssen abgeben muß, das muß in den nächsten Tagen noch geklärt werden. Sicher ist schon, daß sie fortan nicht mehr das Recht hat, große oder kleine Anfragen zu stellen. Das dürfen nur Fraktionen.
Unterdessen hat Peter Nennstiel erklärt, warum er Fraktion und Partei verlassen hat: Ihm gingen die Anträge und Reden der Fraktion schon lange zu weit, und als er nach Mölln einen Antrag kritisierte, „da bin ich zur nächsten Fraktionssitzung schon nicht mehr eingeladen worden.“ J.G.
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