: Uni-Wahlen: Feuer in der Intrigenschmiede
■ Studentenparlaments-Wahl: Aus vor Start?
Uni-Wahlen: Feuer
in der Intrigenschmiede
Studentenparlaments-Wahl: Aus vor Start?
Pünktlich begannen am Mittwoch die Wahlen zum Studentenrat. Pünktlich mit der Wahl werden in der studentischen Intrigenschmiede wieder die Blasebalge getreten. Ist die Wahl schon für die Katz, bevor sie begonnen hat? Der amtierende Finanzreferent Tim Budde moniert einen Formfehler. „In der Wahlordung steht, daß die Briefwahlunterlagen drei Tage vor Beginn der Wahl vorliegen müssen. Das war nicht der Fall, damit ist die Wahl formal anfechtbar.“ Die Wahlunterlagen, das bestätigte am Dienstag Uwe Schubert aus der Wahlkommission, haben erst Dienstag Abend vorgelegen, also einen Tag vor der Wahl.
In § 13, Abs. 3 der Wahlordnung, die sich die Studenten im Dezember 1991 selbst gegeben haben, heißt es dazu: „Briefwahlunterlagen können frühestens drei Tage vor Beginn der Wahl und spätestens drei Tage vor Ende abgeholt werden.“
Uwe Schubert weist die Vorwürfe des Finanzreferenten zurück. Es sei nicht Schuld der Wahlkommission, daß die Wahlscheine nicht rechtzeitig fertig geworden sind. „Das funktioniert in der Regel nie.“ Er hält den „angeblichen“ Formfehler für eine Intrige. „Bestimmte Hochschulgruppen haben kein Interesse daran, daß diese Wahl ordentlich zu Ende geführt wird.“ Sein Grund für die späte Fertigstellung der Wahlzettel: Der Finanzreferent habe sich geweigert, den Druckauftrag zu unterzeichnen, weil er befürchte, beim nächsten AStA aus dem Amt zu fliegen.
Tim Budde weist die Vorwürfe seinerseits zurück. Es habe kein schriftlicher Druckauftrag vorgelegen, und ohne den habe er nichts genehmigen können. Budde ist als Finanzreferent mitverantwortlich für die Überprüfung der AStA- Kasse. Er hat sich unbeliebt gemacht, weil er Unregelmäßigkeiten einzelner AStA-Mitglieder im Umgang mit AStA-Geld aufgedeckt hatte.
Der Leiter der Wahlkommission, Lutz Schomborg, ehemaliger Finanzreferent im AStA, hat inzwischen angekündigt, die Wahl formal anzufechten. Wenn das geschieht, muß die Rechtsstelle der Uni über den Vorgang entscheiden, sie hat die Rechtsaufsicht. Erik Voermanek, Justitiar der Universität, gab sich diplomatisch: „Eine Wahl ist dann anfechtbar, wenn ein Verfahrensfehler den Ausgang der Wahl beeinfluß.“ Es müsse für eine Anfechtung nachweisbar sein, daß durch die verspätete Fertigstellung der Wahlscheine ein Student oder eine Studentin an der Ausübung der Wahl gehindert worden ist. „In diesem Fall bezweifle ich, daß das der Fall ist.“ mad
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