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Chance für Stromkompromiß

■ Kommunen wollen Klage zurückziehen

Berlin (dpa/taz) – In dem monatelangen Streit zwischen ostdeutschen Kommunen und westdeutschen Energiekonzernen um die Aufteilung des ostdeutschen Strommarktes zeichnet sich doch noch eine Lösung ab. Die ursprünglich am 31. Januar ausgelaufene Frist zur Rücknahme der Verfassungsklage von 164 Kommunen ist nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums um einen Tag verlängert worden. Damit soll einigen zögernden Kommunen die Möglichkeit gegeben werden, auf die Kompromißlinie einzuschwenken.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) in Köln rechnet damit, daß noch bis Ende dieser Woche eine Art „Schonfrist“ läuft. Alle Beteiligten hätten Interesse an einer einvernehmlichen Lösung, sagte Verbandssprecher Wolfgang Prangenberg. Dies sollte nicht an einer „starren Terminvorgabe“ scheitern. Der Verband geht weiter davon aus, daß der Kompromiß im Stromstreit zustande kommt und alle Städte ihre Klage zurückziehen. Prangenberg zufolge haben bis auf Thüringen inzwischen alle Länder komplett dem Kompromiß zugestimmt. Offenbar sind auch die Städte in Brandenburg bereit, den Kompromiß unter Vorbehalten anzunehmen.

Der vom Bundesverfassungsgericht vorgeschlagene Vergleich sieht vor, daß jene Kommunen, die selbst Stadtwerke gründen wollen, die örtlichen Elektroleitungen, Transformatoren und Kraftwerke unentgeldlich rückübertragen bekommen. Im Gegenzug sollen sie auf ihre Minderheitsbeteiligung an regionalen Energieversorgern verzichten. Die übrigen Kommunen sollen Anteile an den Regionalversorgern erhalten. Die westdeutschen Stomkonzerne müssen von ihrem ursprünglich ausgehandelten Stromversorgungsmonopol abrücken und den Kommunen erlauben, Strom in die Netze einzuspeisen.

Über die Verfassungsklage muß weiterverhandelt werden, wenn auch nur eine Kommune an ihr festhält. Bei einem Scheitern, so das Verfassungsgericht, wäre der weitere Verlauf des Verfahrens ungewiß. Offen sei auch, wann dann mit einer endgültigen Entscheidung zu rechnen sei.

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