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Fremde werden Deutsche

■ Für neues Staatsangehörigkeitsrecht

Frankfurt/Main (taz) – Hessen vorne: Nach dem Appell der Ausländerbeauftragten der Bundesregierung zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts hat das rot- grüne Kabinett reagiert. Ministerpräsident Hans Eichel (SPD) stellte in Wiesbaden einen Antrag zur Ergänzung des Artikels 16 Grundgesetz vor, wonach die deutsche Staatsangehörigkeit erworben wird, „wenn die Geburt im Geltungsbereich des Grundgesetzes erfolgt ist und ein Elternteil ein gesichertes Dauerhaufenthaltsrecht besitzt – oder wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit innehat“. Damit, so Eichel, werde das bislang geltende Staatsangehörigkeitsrecht nach dem Abstammungsprinzip durch das Territorialprinzip abgelöst und die Ungleichheit von nichtehelichen und ehelichen Kindern beim Erwerb der Staatsangehörigkeit beseitigt.

Das nach dem Paragraphen 4 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes bislang geltende Abstammungsprinzip ist nach Auffassung von Eichel der Hemmschuh bei der „wünschenswerten Integration“ von zum Teil schon in der zweiten oder dritten Generation in Deutschland lebenden ausländischen Staatsangehörigen. Mit dem hessischen Vorstoß könne jetzt ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht geschaffen und die auf den Asylaspekt verengte Zuwanderungsdiskussion an entscheidender Stelle ausgeweitet werden. Eichel: „Dieser Vorstoß ist das verfassungsrechtliche Gegengewicht zur Änderung des Asylrechts.“

In Sachen Asylkompromiß besteht Eichel nach wie vor darauf, daß mit Polen und der Tschechischen Republik vor (!) einer Grundgesetzänderung Vereinbarungen auf vertraglicher Grundlage unter Dach und Fach gebracht werden müßten. Den hessischen Antrag auf Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts wird Hessen in die gemeinsame Verfassungskommission nur Neukonzeption des Grundgesetzes einbringen. Von CDU/CSU wurde bereits „schroffe Ablehnung“ aller Staatsangehörigkeits-Änderungsvorschläge signalisiert. kpk

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