: Gericht entscheidet gegen Reps
Friedrichshain. Ein Schwule und Lesben diskriminierender Brief der Friedrichshainer „Republikaner“-Fraktion vom November 1992 rechtfertigt laut Berliner Verwaltungsgericht die Entbindung des Rep-Fraktionschefs vom Vorsitz eines Ausschusses in der BVV. Dessen persönliches Verhalten mache ihn für die Funktion ungeeignet. Die in dem Schreiben der Friedrichshainer Reps zum Ausdruck gekommene „Billigung von Intoleranz und Gewalttätigkeiten gegenüber Minderheiten“ sei mit einer nach der Berliner Verfassung demokratischen und sozialen Grundsätzen verpflichteten Verwaltung nicht zu vereinen, lautete die Begründung. Der Friedrichshainer Rep-Fraktionschef Detlef Mahn hatte gemeinsam mit seiner zwei Mann starken Fraktion einen Protestbrief von Schwulen- und Lesebeninitiativen an Gesundheitssenator Luther (CDU) gefälscht und den Senator darin zu Stellenkürzungen in der Homosexuellen-Beratung aufgefordert. Sinngemäß schrieben die Reps zudem, Schwule und Lesben sollten „in ihrem Kämmerlein bleiben“, dann tue ihnen niemand etwas. Die BVV hatte Mahn daraufhin vom Vorsitz des Wirtschaftsausschusses entbunden. Das Bezirksamt Friedrichshain stellte Strafanzeige gegen die drei Reps. (Beschluß vom 29.1.1993 – VG A 8.93)
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