: Bewährungsstrafe für Polizisten
Berlin. Die Polizei kommt aus den Negativ-Schlagzeilen nicht heraus: Gestern wurde ein 27jähriger Polizei-Obermeister vom Landgericht wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Er hatte durch einen gezielten Fausthieb den Tod eines 49jährigen Taxifahrers verursacht. Der Beamte war nach der Tat vom Dienst suspendiert worden. Nach einer Geburtstagsfeier hatte der Angeklagte am 29. November 1990 ein überwiegend von Polizisten frequentiertes Lokal in Tempelhof aufgesucht und war dort in einen Streit mit dem Taxifahrer geraten. Beide einigten sich, die Auseinandersetzung vor dem Lokal auszutragen. Nach den Feststellungen des Gerichts schlug der mit 2,45 Promille Alkohol im Blut betrunkene Polizist gezielt und mit Wucht in das Gesicht des Taxifahreres. Das Opfer verlor das Gleichgewicht und schlug mit dem Hinterkopf auf dem Gehweg auf. Der unter dem Spitznamen „Schimanski“ bekannte Polizist entfernte sich daraufhin vom Tatort. Einige Tage später starb der Taxifahrer an einer Hirnprellung.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen