: „Super“-Journalist durfte lügen
Berlin. Ein 27jähriger Journalist der inzwischen eingestellten Super-Zeitung wurde gestern vom Vorwurf der üblen Nachrede über einen Ex-Stasi-Offizier freigesprochen. Der Staatsanwalt hatte im Unterschied zum Schöffengericht Tiergarten eine Verurteilung gefordert und eine Geldstrafe von 5.000 Mark beantragt. In einem Artikel hatte der Angeklagte einen Stasi-Major als Stasi-Chef von Wandlitz bezeichnet. Die Strafanzeige des Majors erfolgte, weil er Abwehroffizier des MfS für die Garnison der Bereitschaftspolizei in Basdorf und nicht für die Waldsiedlung der SED-Politbüro-Mitglieder zuständig war. In der Begründung des Freispruchs hieß es, der Beitrag enthalte zwar inhaltlich falsche Angaben, doch seien sie nicht herabwürdigend im strafrechtlichen Sinne. Bei einer Zeitung wie Super würde der Leser keine hohen Anforderungen an Inhalt und Formulierung stellen, meinte das Schöffengericht.
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