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Rassistische Pöbelei teuer

■ BMW-Fahrer muß 2.000 Mark Geldstrafe für „Du Scheiß-Ausländer“ zahlen

Ausländerfeindliche Pöbelei kann teuer werden. Mit einer Strafe, die es an manch anderem deutschen Gericht noch nicht einmal für das Anzünden eines Flüchtlingswohnheims gibt, endete gestern der Prozeß gegen einen 42jährigen arbeitslosen BMW-Fahrer vor dem Bremer Amtsgericht. Mit erhobenem Stinkefinger hatte er im vergangenen September einen Fahrradfahrer, der hinter ihm über eine rote Ampel geflitzt war, aus dem Autofenster heraus beschimpft und ihn vor seinem Haus anschließend sogar mit einem Messer bedroht. 2.000 Mark Geldstrafe plus Übernahme aller Gerichtskosten waren jetzt die Folge für den völlig uneinsichtigen Mann.

„Ich weiß nicht, ob ich diese Worte vor Gericht wiederholen darf“, sagte der Fahrradfahrer gestern als Zeuge vor dem Bremer Amtsrichter Behrens. Trotz dessen Aufforderung wollten die Beleidigungen und Drohungen nur zögernd und leise über die Lippen des 30jährigen Angestellten irakischer Herkunft kommen: „'Du Arschloch' hat er gesagt — 'Du', und nicht 'Sie!', 'Scheiß-Ausländer' und daß ich am besten verbrannt werden sollte wie die Flüchtlinge in Rostock.“ Tatsächlich sei er auf dem Weg zur Arbeit bei Rot mit dem Fahrrad über die Kreuzung gefahren. Doch den BMW-Fahrer habe er keineswegs behindert, der sei nämlich schon vorbei gewesen, hätte ihn dann aber beschimpft. Als der BMW kurz danach parkte und der Radler den Fahrer zur Rede stellen wollte, sei der mit einem Messer auf ihn losgegangen.

Diesen Ablauf der Ereignisse bestätigte im Wesentlichen auch der Angeklagte. Allerdings sah er seine Rolle dabei völlig umgekehrt: „Hier wird das Opfer zum Täter gemacht“, sagte er, „schließlich ist der Ausländer doch bei Rot über die Ampel gefahren, und ich wollte ihm nur sagen, daß er erstmal ordentlich Radfahren lernen soll.“ Das Messer habe er nur zur Selbstverteidigung gezogen und in der anschließenden „verbalen Auseinandersetzung“ habe „keiner dem anderen etwas gegeben“.

Bei diesen beiden Versionen wäre es wohl geblieben, wenn der BMW-Fahrer seine rassistischen Haßtiraden nicht auch noch fortgesetzt hätte, als bereits die von einem Nachbarn herbeigerufene Polizei vor Ort war. „Er hat alles mögliche gesagt, aber an den Ausdruck 'Scheiß-Kanacke' kann ich mich noch hundertprozentig erinnern“, versicherte der Polizist gestern vor Gericht. „Das Gericht ist völlig überzeugt von der Richtigkeit der Zeugenaussage“, urteilte denn auch Amtsrichter Behrens, der zuvor aus dem umfangreichen Vorstrafenregister des Angeklagten vorgelesen hatte. Mit seinem Urteil ging er sogar noch über den ursprünglichen Strafbefehl hinaus: „Wer heute bewußt auf die Krawalle von Rostock zurückgreift, muß unbedingt mit einer harten Strafe rechnen.“ Ase

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