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Schwieriges Latein-betr.: "Vorstoß zu leichterer Einbürgerung", taz vom 11.3.93. "O solo mio", Leserbrief, taz vom 19.3.93

betr.: „Vorstoß zu leichterer Einbürgerung“, taz vom 11.3.93, „O sole mio“, Leserbrief von Hans-Herbert Dreiske,

taz vom 19.3.93

Latein ist schwer. Ich hoffe, hiermit das Problem des „ius soli“ endgültig klären zu können: Es heißt tatsächlich nicht „Recht der Sonne“, wie Dreiske in seinem Leserbrief richtig anmerkt (das müßte „ius solis“ heißen); seine „wörtliche Übersetzung“, nämlich „Recht des einzelnen“, stimmt allerdings leider auch nicht (denn das hieße im Lateinischen „ius solius“). Die richtige „wörtliche Übersetzung“ von „ius soli“ lautet „Recht des Bodens“ ( von „solum, soli; n. – Grundfläche; Boden“). Dr.Winfried Schumacher, Köln

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