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Olympiagegner weiter in Untersuchungshaft

■ Vorwurf: Steinwürfe auf Bank/ Haftrichter widerruft Haftverschonung/ Hauptverhandlung kommenden Mittwoch

Berlin. Weiterhin in Untersuchungshaft sitzen drei Strausberger Jugendliche, die am 15. März im Zusammenhang mit Sachbeschädigungen gegen Filialen der Berliner Bank festgenommen wurden. Olympiagegner hatten bei 20 Bankfilialen die Schlösser verklebt und bei neun Banken die Scheiben eingeworfen. Den drei Festgenommenen im Alter von 18, 19 und 23 Jahren wird vorgeworfen, an einer Filiale in Pankow die Schaufenster eingeschlagen und sich damit der gemeinschaftlich begangenen Sachbeschädigung schuldig gemacht zu haben. Den nach der Verhaftung erlassenen Haftbefehl begründete Justizsprecher Bruno Rautenberg gegenüber der Presse mit drohender Fluchtgefahr, weil sich die Jugendlichen in einem besetzten Haus in Strausberg aufhielten und damit ein leicht zu lösendes Wohnverhältnis hätten.

Gestern nun fand vor der Jugendschöffenkammer des Amtsgerichts Tiergarten der Haftprüfungstermin statt. Nach Darstellung der Anwälte legte Staatsanwalt Knispel Beschwerde ein, nachdem Haftrichter Dietz zunächst auf Haftverschonung entschieden hatte. Diese solle so lange ausgesetzt werden, bis über diese Beschwerde beim Landgericht entschieden sei. Dieser Auffassung schloß sich Dietz an.

Die Entscheidung wurde gestern von den Anwälten der Jugendlichen heftig kritisiert. „Das Strafmaß für Sachbeschädigungen liegt zwischen Freizeitarbeit und maximal einer Bewährungsstrafe“, sagte Rechtanwalt Volker Ratzmann zur taz. Warum der Haftrichter nach der Beschwerde der Staatsanwaltschaft seine eigene Entscheidung quasi revidiert habe, kann sich auch Ratzmann nicht erklären. Ein Haftbefehl sei schon deshalb haltlos, weil sich alle drei in einem festen Arbeitsverhältnis befänden und auch die Eltern versichert hätten, daß sich die Jugendlichen vorwiegend zu Hause aufhielten, wo sie auch polizeilich gemeldet seien. Außerdem sei, so Ratzmann, bisher keiner der Jugendlichen strafrechtlich aufgefallen. „Offenbar soll hier“, meinte der Anwalt, „entgegen aller Gepflogenheiten ein politisches Exempel statuiert werden.“

Die Hauptverhandlung gegen die Jugendlichen ist für kommenden Mittwoch beim Amtsgericht Tiergarten anberaumt.

Staatsanwalt Knispel ist nach Informationen der taz einer von acht Dezernenten des „Sonderdezernats 80“, das sich vorrangig mit Gruppendelikten wie Landfriedensbruch beschäftigt und nach den rechtsextremen Gewalttaten im vergangenen Jahr personell aufgestockt wurde. Der Abteilungsleiter der Gruppe ist Staatsanwalt Carlo Weber, einer der führenden Vertreter der ehemaligen politischen Abteilung der Staatsanwaltschaft, die unter dem rot- grünen Senat aufgelöst worden war. Uwe Rada

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