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Bewährter Randalierer

■ Vier Tage nach Bewährungsurteil mischt Rechtsradikaler Disko auf

Magdeburg (taz) – Gerade vier Tage konnte sich der 21jährige Quedlinburger Dirk H. seiner unverhofften Freiheit freuen. Nachdem ihn das Magdeburger Landgericht am vergangenen Dienstag wegen seiner Teilnahme an den Krawallen vor dem Quedlinburger Asylbewerberheim im September zu nur zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt hatte, wurde er noch am gleichen Tag aus der Untersuchungshaft entlassen. Seit Sonntag sitzt er wieder: Er hatte mit rund 30 anderen Skinheads in der Nacht zu Sonntag eine Disko in Ballenstedt im Harz gestürmt und mit Baseballschlägern und Eisenstangen auf das Mobiliar eingedroschen. Gäste und Personal wurden nicht angegriffen. Spekulationen, nach denen es sich bei diesem und früheren Überfällen um Schutzgelderpressung handelt, wollte die Polizei noch nicht bestätigen. „Neben Dirk H. sind uns zwölf Beteiligte namentlich bekannt“, sagte ein Sprecher, „und alle sind eindeutig der rechtsradikalen Skinhead-Szene zuzuordnen.“ Er wollte nicht ausschließen, daß sie von Schutzgelderpressern angeheuert wurden.

Dirk H. hatte in seinem Prozeß gesagt, daß er sich noch im September von der Skinhead-Szene losgesagt habe. Gegen das umstrittene milde Urteil hatte die Staatsanwaltschaft sofort Revision angekündigt. Vor diesem Hintergrund halten die Justizbehörden die neuerliche Beteiligung von Dirk H. an rechtsradikalen Straftaten für so brisant, daß nach Angaben der Polizei in Halberstadt Sachsen-Anhalts Generalstaatsanwalt Jürgen Hoßfeld den Fall höchstpersönlich bearbeiten will. Eberhard Löblich

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