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Richter rügen Richter

Karlsruhe (AFP) – Die zwölf Zivil- und fünf Strafsenate des Bundesgerichtshofes (BGH) müssen ihre eigene, jahrzehntealte Rechtsprechung überprüfen. Die Besetzungspraxis des I. Zivilsenats, die auch in den meisten anderen Senaten üblich ist, wurde am Dienstag in Karlsruhe vom X. Zivilsenat für fehlerhaft erklärt. Weil zwei Strafsenate zuvor aber anders entschieden hatten, müssen jetzt die Senatspräsidenten gemeinsam prüfen, ob Urteile aufgrund von Besetzungsfehlern nichtig sind und aufgehoben werden müssen. In diesem Falle käme auf den Bundesgerichtshof eine riesige Prozeßlawine zu. Das Bundesverfassungsgericht wird noch in diesem Jahr über ähnliche Besetzungspraktiken beim Münchner Bundesfinanzhof entscheiden. (AZ: X ZR 51/92 u. a.)

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