Charterjets statt Düsenjäger in Hahn

■ Ehemalige US-Air-base Hahn in Rheinland-Pfalz soll zum zivilen Nachtflughafen umgewandelt werden

Kirchberg (taz) – Das Genehmigungsverfahren für die Umwandlung des US-Militärflugplatzes Hahn in einen zivilen Airport wird Präzedenzcharakter für die weitere Genehmigungspraxis in der Bundesrepublik haben. Davon geht der Vertreter der „Bürgerinitiative gegen den Nachtflughafen Hahn“, Rechtsanwalt Kall, aus. „Wir werden feststellen, wo die Tretminen liegen.“

Bei den drei Erörterungsterminen der vergangenen Woche in Kirchberg, zu der betroffene Bürger und Einwender eingeladen waren, stellte sich heraus, daß das Verfahren sowohl von der Genehmigungsbehörde, dem rheinland- pfälzischen Wirtschaftsministerium, als auch vom Koblenzer Regierungspräsidenten als zuständiger Genehmigungsbehörde mangelhaft vorbereitet worden war. Zudem weist der Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis durch die „Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft Flugplatz Hahn“ zahlreiche Lücken auf. Die Bürgerinitiative stellte erhebliche Verfahrensmängel „zu Lasten der drittbetroffenen Nachbarn“ fest. Nach ihrer Auffassung hätte ein Planfeststellungsverfahren mit vorangehendem Raumordnungsverfahren durchgeführt werden müssen.

Ziel der Flugplatzbetreiberin ist es, eine einfache Genehmigung nach §6 Luftfahrtgesetz, bei der die obengenannten Verfahren entfallen würden, zu erhalten. Im Antragsschreiben wird das Projekt als „zivile Betriebsfortsetzung Flugplatz Hahn“ bezeichnet, an anderer Stelle und in späteren Antragsschreiben lautet der Antrag auf „zivile Mitbenutzung“.

Aus den Genehmigungsunterlagen der Betreiberin geht hervor, daß sie eine uneingeschränkte Nutzung des Flugplatzes als internationalen Zollflughafen anstrebt, das heißt 24 Stunden täglich und sieben Tage die Woche. Allerdings geht man davon aus, daß die „Rahmenbedingungen der Wirtschaft einen überwiegenden Güteraustausch in den späten Abend- und frühen Morgenstunden erfordern“ – im Klartext bedeutet das Nachtflughafen. Das Büro für Umweltinformation in Partenheim sieht in den Auswirkungen eines solchen Flugbetriebs kaum abschätzbare Folgen für Mensch und Umwelt. Während beim militärischen Flugbetrieb keine Nachtflüge stattfanden, soll es beim zivilen Flughafen zu 26 bis 29 Flugbewegungen pro Nacht kommen – ein enormes Ausmaß an Lärmbelastung.

Der zukünftige zivile Flugplatz Hahn steht auch wirtschaftlich auf tönernen Füßen. Beim zweiten Erörterungstermin am Donnerstag konnte die Betreibergesellschaft keine Auskunft darüber geben, wie sie mit einem Stammkapital von nur einer Million Mark fällige Investitionen in Höhe von 300 Millionen Mark tätigen will. Auch die 32 Millionen Mark Subventionen werden da nicht weit reichen.

Der für eine Genehmigung notwendige Bedarfsnachweis für Hahn ist derzeit noch nicht erbracht. Es ist mehr als zweifelhaft, ob es der Betreibergesellschaft gelingen kann, den sogenannten „Poststern“ in Hahn zu konzentrieren. Die Lufthansa und die Frankfurter Flughafengesellschaft haben signalisiert, daß sie den Nachtflugpostverkehr weiterhin über Rhein/Main abzuwickeln gedenken. Markus Dufner