Knastrebell wieder da

■ Bundesverfassungsgericht hob Zwangsverlegung von Michael Jauernik auf / Justizbehörde unterlag gegen gesetzeskundigen Gefangenen

auf / Justizbehörde unterlag gegen gesetzeskundigen Gefangenen

Die zwangsweise Verlegung des Strafgefangenen Michael Jauernik, einem der Wortführer der Fuhlsbütteler Gefängnisrevolte von 1990, war rechtswidrig. Das hat das Bundesverfassungericht (BVG) im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde des Hamburger Rechtsanwalts Gerd Strate festgestellt. Jauernik befindet sich seit einigen Tagen wieder in Hamburg.

Jauernik hatte allein in Hamburg fünf Banken ausgeraubt, düpierte dabei mehrmals das Mobile Einsatzkommando, bevor er 1988 in Ulm bei einem Überfall festgenommen und zu neuneinhalb Jahren Knast verurteilt wurde. In Santa Fu hat sich Jauernik intensiv mit dem Vollzugsrecht befaßt. Er strengte eine Vielzahl von Klagen gegen die Justiz an, die er meist gewann — unter anderem wurde die Anstalt dazu verdonnert, sämtliche Zellen mit Steckdosen auszustatten.

Für die Justizbehörde war Jauernik schnell ein „penetranter Querulant“. Nach der Santa-Fu-Revolte wollte sie den Gefangenen endlich loswerden. Im August 1991 wurde er auf Anweisung der Staatsanwalt-

1schaft ins bayerische Straubing verlegt. Begründung: Hamburg sei für Jauernik nicht zuständig, weil er hier nie einen Wohnsitz gehabt habe. Klagen gegen diese Entscheidung wurden in zwei Instanzen als „unbegründet“ zurückgewiesen.

Nach BVG-Aufassung waren die Klagen allerdings berechtigt, die Zwangsverlegung verfassungswidrig. Das höchste Gericht begründete dies damit, daß Jauernik nach zwei Jahren Strafhaft in Hamburg ein Recht darauf habe, in der Stadt zu bleiben. BVG-Vizepräsident Mahrenholz: „Auch einem Strafgefangenen ist der Vertrauensschutz nicht grundsätzlich verschlossen. Dieser kann sich auch auf den Ort der Strafvollstreckung beziehen.“

Die BVG-Richter scheinen von Jauerniks juristischen Kenntnisse angetan zu sein: Von zwölf Verfassungsbeschwerden, die der Gefangene wegen seiner Haftbedingungen in Straubing eingereicht hat, haben sie sechs zur Entscheidung angenommen.

In der Justizbehörde faßt man Jauernik offenbar nun mit Samthandschuhen an. Behördensprecher Jürgen Weinert: „Herr Jauernik befindet sich seit Donnerstag auf eigenen Wunsch in der sozialtherapeuthischen Anstalt in Bergedorf. Von geschlossenem Vollzug kann eigentlich gar nicht mehr die Rede sein. Außerdem steht bei Herrn Jauernik bald der Zwei-Drittel-Termin an.“ Es wird also über seine Haftentlassung zu entscheiden sein. KvA