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Honkas Strafregister bleibt

Nun ist es amtlich: Hamburgs Ex-Landespolizeidirektor Alfred Honka (56) hat die hanseatische Justiz belogen, um einer Verurteilung wegen Fahrerflucht zu entgehen. Das beschied das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) und verwarf damit Honkas Revisionsantrag gegen das Landgerichts-Urteil — sieben Monate auf Bewährung und 6000 Mark Geldstrafe. Honka hatte im Juli 1984 vor der Innenbehörde einen Crash gebaut. Ohne sich um den Blechschaden zu kümmern, übergab der oberste Sheriff seinem Beifahrer Siegmund W. die Autoschlüssel und eilte zum Senatörchen. Motto: Die Einhaltung der Audienz beim Big Boß ist wichtiger, als sich um einen zerdellten Kotflügel zu kümmern. Das sahen Hamburgs Richter anders. Sie werteten Honkas Verhalten als Fahrerflucht und verdonnerten ihn zu einer Geldstrafe. Damit war der Fall für den Polizisten aber nicht ausgestanden. Die Juristen nahmen dem Oberbullen und seinem Adjutanten krumm, daß sie vor Gericht bei ihrer Version geblieben waren, daß Honka mit dem Unfallgeschädigten kurz gesprochen habe, was dieser mit Vehemenz bestritt. Folge: Honka wurde nunmehr wegen uneidlicher Falschaussage verurteilt. Und damit nicht genug: 1986 kam er erneut mit dem Gesetz in Konflikt, als er die Einkesselung von 860 Brokdorf-Demonstranten (Hamburger Kessel) anordnete. Urteil: 16 000 Mark Buße wegen Freiheitsberaubung. Über Honkas Revisionsantrag hat der Bundesgerichtshof noch nicht entschieden. kva

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