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Seiters verbannt Demo aus der Bannmeile

■ Aufhebung der Bannmeile abgelehnt

Bonn (AFP/taz) – Bundesinnenminister Rudolf Seiters (CDU) hat es nach Angaben des „Trägerkreises Aktion Asylrecht“ abgelehnt, anläßlich der Verabschiedung der neuen Asyl-Gesetze im Bundestag die Bannmeile im Regierungsviertel aufzuheben. Grüne, Jungsozialisten, PDS und andere im Trägerkreis zusammengefaßte Organisationen hatten eine Ausnahmegenehmigung beantragt, um direkt vor dem Bundestag gegen die geplante Einschränkung des Asylrechts zu protestieren.

Seiters begründete seine Entscheidung damit, daß durch die Proteste auf die Entscheidungsfreiheit der Parlamentarier Einfluß genommen werden könnte. Damit würde die „sachliche Unabhängigkeit der Abgeordneten in unzulässiger Weise beeinträchtigt“. Der Trägerkreis Aktion Asylrecht will dies nicht hinnehmen und kündigte eine Klage an. Nach seinen Angaben sind Demonstrationen von der Polizei bislang nur am Rande der Bannmeile zugelassen worden, innerhalb der Bannmeile darf aber ein Gottesdienst stattfinden. Die Antragssteller wollen mit der Aufhebung der Bannmeile auch verhindern, daß friedliche Demonstranten zu Kriminellen werden. Die Gefahr besteht, denn die „Aktion Ziviler Ungehorsam“ ruft offen dazu auf, die demonstrationsfreie Zone zu verletzen und den Bundestag „friedlich zu belagern“. Das Hamburger „Büro für notwendige Einmischung“ will anschaulich machen, wie Flüchtlinge in die Bundesrepublik kommen können, ohne ein sicheres Drittland zu berühren: Durch „eine juristische Lücke“ sei es möglich, „in der Bannmeile mit dem Fallschirm zu landen“.

Gegen 51 Bannkreisverletzer laufen nach Angaben der Bonner Staatsanwaltschaft derzeit Ermittlungs- oder Strafverfahren, darunter sind fünf Bundestagsabgeordnete.

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