ÖTV klagt wegen Lohnangleichung

Berlin. Die ÖTV hat beim Arbeitsgericht 15 Musterklagen eingereicht, um eine Angleichung der Löhne von Ostberliner Beschäftigten im Westteil der Stadt an die dort geltenden Tarife zu erreichen. Die ÖTV äußerte sich zuversichtlich über den Ausgang der Klage. Zwei neue Rechtsgutachten hätten im März nachgewiesen, daß sich das Tarifrecht grundsätzlich nach dem Sitz der Dienststelle zu richten habe. Das Urteil habe für rund 20.000 Beschäftigte Bedeutung. Nach wie vor werden von den rund 300.000 Beschäftigten der öffentlichen Dienste rund ein Drittel nach dem Ostberliner Tarifrecht bezahlt.