■ Schmerzensgeld: Mißbrauchte Soldatin
Leer (dpa) – Ohne Urteil ist am Mittwoch vor dem Schöffengericht Leer ein Strafprozeß gegen zwei ehemalige Bundeswehrrekruten zu Ende gegangen. Ihnen war sexueller Mißbrauch einer wiederstandsunfähigen Kameradin sowie unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen worden. Das Verfahren wurde gegen Zahlung eines Schmerzensgeldes von 4.000 Mark eingestellt. Die aus der DDR stammende junge Frau, die damals 17 Jahre alt war, stimmte der Einstellung zu. Sie arbeitet im Sanitätsdienst der Bundeswehr.
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