Bürgen statt Bauen

■ Wird die Finanzierung von Kleingenossenschafts-Projekten erschwert?

erschwert?

Droht vielen alternativen Wohnprojekten jetzt das Aus? Nach Informationen des Sanierungsträgers „Stattbau“ will die Wohnungsbaukreditanstalt (WK) bauwilligen Kleingenossenschaften das Leben schwerer machen. Bisher finanzierte die WK in der Regel 85 Prozent der benötigten Gelder für ein genossenschaftliches Bauprojekt im sozialen Wohnungsbau vor. In Zukunft will die Kreditanstalt angeblich Bürgschaften über 45 Prozent der gesamten Bausumme zur Voraussetzung für die Bewilligung ihrer Kredite machen. Da Sozialwohnungsbezieher in der Regel nicht für Millionenbeträge bürgen können, dürfte kaum eine der bauwilligen Genossenschaft die neue Hürde nehmen können.

„Stattbau“ beruft sich bei seinen Darstellungen auf übereinstimmende Informationen aus der Wohnungsbaukreditanstalt und der Baubehörde. Als Begründung würden die Wohnungsbaukreditanstalt danach die neuen EG-Kreditrichtlinien anführen, denen auch sie zu entsprechen habe. Erstmals soll die Bürgschaftsforderung bei den Gesprächen über die Finanzierung des Wohnprojekts „Ottensener Dreieck“ auf den Tisch gekommen sein. Die WK-Vertreter forderten von den drei Wohngruppen, die sich zu diesem Projekt zusammengeschlossen haben, eine Bürgschaft von sechs Millionen Mark. Erst nach zähen Verhandlungen ließen sie sich auf 2,5 Millionen runterhandeln, für die die Baubehörde die Bürgschaft übernahm.

Allerdings – bisher dementiert die Wohnungsbaukreditanstalt diese Darstellung offiziell noch. WK- Sprecherin Sabine Libuda: „Es gibt keine grundsätzliche Ansage an Kleingenossenschaften, über 45 Prozent der Investitionssumme zu bürgen.“ Vielmehr werde in jedem Einzelfall die Kreditwürdigkeit der Genossenschaften geprüft, im Zweifelsfall mit Bürgschaften „nachgebessert“. Eine neue EG- Richtlinie ist der WK-Sprecherin nicht bekannt.

Auch die Baubehörde kennt weder eine solche EG-Verordnung noch eine neue Bürgschaften-Richtlinie der Kreditanstalt. „Wir haben auch in der Vergangenheit Bürgschaften für solche Projekte übernommen, wenn die Wohnungsbaukreditanstalt eine Zusatzabsicherung verlangt hat“, erläutert Jürgen Asmussen von der Baubehörde die gängige Praxis.

Fest steht aber: Diese Praxis will die Finanzbehörde in Zukunft nur noch im Ausnahmefall zulassen. Gleich zu Beginn der anlaufenden Haushaltsverhandlungen mahnte sie die Baubehörde, mit der Gewährung von Bürgschaften für alternative Wohnprojekte in Zukunft sparsamer umzugehen. Marco Carini