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Frankreichs Rechte ändert Staatsbürgerschaftsgesetz

■ Das Bodenrecht soll aufgeweicht werden

Paris (taz) – Die französische Nationalversammlung debattiert seit gestern über eine Reform des Gesetzes zur Staatsbürgerschaft. Danach sollen Ausländerkinder, die in Frankreich geboren wurden und dort aufgewachsen sind, in Zukunft nicht mehr automatisch bei Volljährigkeit Franzosen werden. Statt dessen wird künftig von ihnen verlangt, daß sie die Nationalität im Alter zwischen 16 und 21 Jahren ausdrücklich verlangen. Diese kann ihnen verweigert werden, wenn sie sich bereits strafbar gemacht haben und zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden sind.

Linke Parteien, Die Grünen, antirassistische Organisationen und die Liga für Menschenrechte fordern den Rückzug der Reform. Sie kritisieren, daß die neuen Vorschriften das in Frankreich seit über hundert Jahren gültige jus soli (Bodenrecht) aushebeln. Ausländerkinder würden dadurch diskriminiert und noch mehr an den Rand der Gesellschaft gedrängt. Die GegnerInnen verlangen auch, daß die Diskussion der Regeln des Staatsbürgerschaftsgesetzes deutlich getrennt wird von allen Maßnahmen zum Kampf gegen die Einwanderung. Am Montag abend demonstrierten in Paris 4.000 Menschen gegen die Reform; gestern abend war ein Treffen aller GegnerInnen vor der Nationalversammlung geplant.

Die konservative Regierung hatte bereits während der ersten cohabitation vor sieben Jahren vergeblich versucht, die Einbürgerung zu erschweren. Da sich die Rechte aufgrund ihrer Vierfünftelmehrheit heute nicht mehr um Widerstände der Opposition zu kümmern braucht, dürfte sie das neue Gesetz spätestens morgen (Donnerstag) abend gewählt haben. bk

Seiten 9 und 10

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