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Skinband verurteilt

■ Urteil wegen Volksverhetzung in zwei Liedern der Gruppe „Kraftschlag“

Itzehoe (taz) – In einer spannungsgeladenen Atmosphäre fand gestern der Prozeß gegen vier Mitglieder der Skinband „Kraftschlag“ vor dem Itzehoer Amtsgericht statt. Der Arbeiter Jens-Uwe A. (25), der Zierpflanzengärtner Haiko Ingo F. (25), der Zeitsoldat Sascha S. (24) und der holländische Maurer Dennis V. (23) hatten im vergangenen Jahr ihre Platte „Trotz Verbot nicht tot“ produziert. Zwei Lieder sollen den Tatbestand der Volksverhetzung und der Gewaltdarstellung erfüllen sowie eine Aufstachelung zum Rassenhaß darstellen. Zur Anklage kam es erst, nachdem eine Antifa- Gruppe umfangreiches Beweismaterial gesammelt hatte.

Staatsanwalt Helmut Patet forderte in seinem Plädoyer Haftstrafen von zehn Monaten für die Angeklagten. Der „Text ,Scheiß Punker‘ ist schon fast eine Aufforderung zum Totschlag“, begründete er seinen Antrag. In dem Lied wird geschildert, wie ein Punker von Skinheads zu Tode geprügelt wird.

Dagegen argumentierte Verteidiger Jürgen Rieger mit der grundgesetzlich geschützten Kunstfreiheit: „Alles, was sich reimt, ist Kunst.“ Sofern in dem Lied „Ausländerhure“ auf die Gefahren der Rassendurchmischung aufmerksam gemacht würde, so Rieger, sei das nicht strafbar, da keine spezielle Rasse verunglimpft werde. Außerdem behauptete er, Rassendurchmischung sei der Grund für den Untergang großer geschichtlicher Reiche gewesen. Er forderte Freispruch. Richter Martin Sieben konnte sich dem nicht anschließen. Er verurteilte die Angeklagten wegen gemeinschaftlicher Volksverhetzung und Gewaltdarstellung zu je sieben Monaten Haftstrafe auf Bewährung. Zudem müssen sie eine Geldbuße in Höhe eines Nettogehalts an den Kinderschutzbund zahlen. T.S.

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