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Grundwasser ist grenzüberschreitend

■ Verbesserung der Trinkwasserqualität: Bremen und Niedersachsen suchen Grundwassergefährdung gemeinsam

Grundwasser ist grenzüberschreitend

Verbesserung der Trinkwasserqualität: Bremen und Niedersachsen suchen Grundwassergefährdung gemeinsam

Bremen hat das Glück, für die öffentliche Trinkwasserversorgung Wasser zu nutzen, welches überwiegend aus Niedersachsen kommt. Zoll braucht hierfür nicht entrichtet zu werden. Was passiert aber, wenn Altlasten oder industrielle Altstandorte das Grundwasser belasten und somit die Qualität des Trinkwassers gefährden? Wer ist verantwortlich hierfür — oder für Rüstungsaltlasten, die eine Gefährdung herbeiführen können.

Gemeinsame Planung

gegen Grundwassergefährung

Da die Grundwasserströmungen keine Grenzen kennen, haben sich Niedersachsen und Bremen zusammengetan, um diese Probleme gemeinsam zu lösen. Die Zauberformel heißt „Gemeinsame Landesplanung“.

Zur langfristigen Sicherstellung der Trinkwasserversorgung Bremens aus niedersächsischen Wasserschutzgebieten sind entsprechende Altlastenuntersuchungen erforderlich, die, wie die beiden SPD-Abgeordneten Traudy Hammerström und Wilfried Töpfer mitteilen, in zwei Phasen abgewickelt werden sollen. In der ersten Phase werden Daten gesammelt und ein Konzept für die zweite Phase erarbeitet. In dieser sollen dann die entsprechenden Gefährdungsuntersuchungen gemacht werden. Die daraus gewonnenen Ergebnisse bilden die Grundlage für erforderliche Sicherungs-, Sanierungs- und Schutzmaßnahmen.

Das bedeutet im Klartext, daß zunächst die Daten für Altablagerungen und die Erfassung von kontaminationsverdächtigen Altstandorten in den Wasserschutzgebieten komplettiert und abgeglichen werden. Kartengrundlagen müssen geschaffen, Schutzgebietsgutachten ausgewertet werden. Dazu soll auch die Bohrdatenbank des Niedersächsischen Landesamtes für Bodenforschung herangezogen werden.

Danach werden die Daten und Erkenntnisse unter Berücksichtigung der Probleme der Wasserschutzgebiete und unter Ergänzung der Erstbewertung des niedersächsischen Altlastenprogramms abgeglichen. Das bedeutet, daß hauptsächlich Branchenbücher für die vermuteten Altstandorte herangezogen werden. Unterschiedliche Kartengrundlagen wie topographische, hydrogeologische Karten sowie Flurkarten dienen als Grundlage der Untersuchungen. Diese Daten sollen in engem Kontakt mit den Landkreisen ermittelt werden, um möglichst viele dort befindliche Kenntnisse mit zu nutzen.

In einem dritten Schritt wird ermittelt, ob zusätzliche Informationsquellen wie Luftbilder oder auch Anwohnerbefragungen mit herangezogen werden können. Zum Schluß erfolgt eine Erarbeitung von Prioritätenlisten für vertiefende Untersuchungen.

„Die Kosten für die Phase I“,so die Abgeordneten Hammerström und Töpfer,“kommen aus dem Aufbaufonds der Gemeinsamen Landesplanung und sind mit DM 266.000 veranschlagt“.

Die Länder gemeinsam

für den reinen Quell

Die in dieser Phase zu untersuchenden Altablagerungen, alten Industriestandorte und Rüstungsaltlasten betreffen für unseren Bereich folgende Wasserschutzgebiete: Ritterhude, Meyenburg, Düngel, Blumental.

Für die Phase I ist ein Zeitraum von maximal einem Jahr nach Projektbewilligung vorgesehen (etwa bis Mitte 1994). Die daraus resultierenden Maßnahmen und deren Finanzierung, welche auf ca. 2,5 bis 3 Millionen Mark geschätz wird, kann erst nach Vorlage der unter Phase I beschriebenen Ergebnisse präzisiert werden.

Die Phase II des Untersuchungsprogramms wird gesteuert und durchgeführt im Rahmen eines Projektmanagements: Orientierungsuntersuchungen mit anschließender Gefährdungsabschätzung unter Verwendung eines zur Bewertung von Altablagerungen kompatiblen Ansatz für kontaminierte Altstandorte! Danach erfolgen — wieder verständlich — die Einzeluntersuchungen mit konkreter Gefahrenbeurteilung und dann die Bewertung der Gesamtergebnisse. Danach können erforderliche Sicherungs-, Sanierungs- und Schutzmaßnahmen getroffen werden.

Die Abgeordneten Töpfer und Hammerström übereinstimmend: „Wir sind froh, daß wir das Mittel der Gemeinsamen Landesplanung haben, um hier gemeinsam für beide Bundesländer an einem Strang zu ziehen. Dieses Vorhaben der Sicherstellung der Trinkwasserversorgung ist ein richtiger Schritt in die richtige Richtung. Wir sind gespannt über die in Kürze vom Senator für Umweltschutz und Stadtentwicklung in Aussicht gestellte Vorlage des Trinkwasserversorgungs-

berichtes 1992 für das Land Bremen und parlamentarische Diskussion hierüber. Wir werden ein waches Auge auf die Ergebnisse dieses Berichtes haben!“

Ulf Buschmann

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