: Rechtsform der Eigenbetriebe geändert
Die vier Eigenbetriebe BVG, Stadtreinigung, Berliner Lager- und Hafenwirtschaft und Wasserbetriebe werden in Anstalten öffentlichen Rechts umgewandelt. Die Rechtsformänderung wurde am späten Donnerstag abend vom Abgeordnetenhaus mit den Stimmen von CDU und SPD gegen das Votum der Opposition beschlossen. Die Opposition warnte vor drohendem Personalabbau und einer zu befürchtenden Verschlechterung der Dienstleistungen. Mit der Rechtsformänderung sollen Effizienz und Wirtschaftlichkeit der Betriebe verbessert werden. Betroffen von der Entscheidung sind insgesamt rund 40.000 Beschäftigte.
Aus technischen Gründen fällt die Samstags erscheinende Seite „Berliner Thema“ heute aus. Sie wird um eine Woche verschoben.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen