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Unternehmer zahlen weniger Steuern

■ Vermittlungsvorschlag zum Standortsicherungsgesetz

Bonn (ddp/dpa) – Der Vermittlungsausschuß von Bund und Ländern hat sich am Mittwoch abend auf eine Unternehmensteuerreform geeinigt. Nach den Vorschlägen des Ausschusses zu dem sogenannten Standortsicherungsgesetz sollen gewerbliche Einkünfte künftig nur noch mit 47 statt bisher 53 Prozent besteuert werden. Der Einigungsvorschlag wird voraussichtlich am Freitag im Bundestag und, falls dieser ihn annimmt, am 9. Juli im Bundesrat abschließend behandelt.

Der Kompromißvorschlag sieht ferner vor, den Körperschaftssteuersatz für einbehaltene Gewinne auf 45 Prozent und den für ausgeschüttete Gewinne auf 30 Prozent zu senken. Der ermäßigte Körperschaftssteuersatz, beispielsweise für Sparkassen, soll auf 42 Prozent festgesetzt werden. Bei dem Ziel, die Unternehmensteuerreform aufkommenneutral zu gestalten, bleibt es, obwohl die im Gesetzesbeschluß vorgesehene Gegenfinanzierung durch Senkung der Abschreibung für bewegliche Anlagegüter geändert wurde. Hierin hatte der Bundesrat ein konjunkturpolitisch falsches Signal gesehen. Die dadurch verlorenen fünf Milliarden Mark sollen durch zahlreiche andere Einzelmaßnahmen hereingeholt werden.

Bundesfinanzminister Theo Waigel begrüßte in einer ersten Stellungnahme den schnellen Abschluß des Vermittlungsverfahrens. Das Ergebnis sei ein „tragfähiger Kompromiß“, der sich in wesentlichen Punkten an den von seinem Ressort vorgelegten Vorschlägen orientiere. Das Standortsicherungsgesetz trage zur Belebung des Wirtschaftswachstums bei und bringe insbesondere wichtige Verbesserungen für den Mittelstand. Mit der Einigung sei es zugleich gelungen, in einer finanzpolitisch schwierigen Zeit konjunkturelle Anstöße mit der gebotenen Aufkommensneutralität für die öffentlichen Haushalte zu vereinbaren, fügte Waigel hinzu. Mit der Fortsetzung der Unternehmensteuerreform werde ein wichtiger Bestandteil des kombinierten Spar- und Wachstumsprogramms verwirklicht.

Bundeswirtschaftsminister Günter Rexrodt hat grundsätzlich eine Vereinfachung des deutschen Steuersystems gefordert. Künftig solle es nur noch direkte Steuern wie die Lohn- und Einkommenssteuer, Mehrwertsteuer und eine Energiesteuer geben. Rexrodt forderte eine weitere Senkung der Unternehmenssteuern.

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