Kind überfahren: 4.500 Mark Geldstrafe

Wegen fahrlässiger Tötung eines sechsjährigen Jungen wurde gestern ein 30jähriger „Mercedes“-Fahrer zu einer Geldstrafe von 4.500 Mark verurteilt. Der Junge war am Nachmittag des 10.Juni 1992 über die Aroser Allee in Reinickendorf gelaufen, als der Speditionskaufmann mit seinem Wagen das Kind erfaßte. Im Gerichtssaal räumte er ein, mit 73 Kilometern pro Stunde gefahren zu sein, als er nach einer Schrecksekunde abbremste. Durch den Aufprall war der Junge durch die Luft geschleudert worden und mit dem Kopf auf der Bordsteinkante aufgeschlagen.