■ Nach Asyl in Belgien durfte Kater wieder in seine Heimat: Gnade für Napoleon
Den Haag (taz) – Gnade vor Recht erging für einen ziemlich gefährlichen Übeltäter in den Niederlanden: Die Person namens Napoleon hatte zuvor das Diplomatenviertel Wassenaar in Den Haag, den Regierungssitz, unsicher gemacht. Napoleon streunte herum, war nachtaktiv und fiel bei Einbrüchen in die sich dort befindenden Millionärsvillen mit einem außergewöhnlichen Geschmack auf – vor allem Goldfische hatte er stets gerne verspeist. Er wurde damit nicht nur ein Thema bei den Anwohnern, auch Polizei und schließlich die Gerichte mußten sich mit Napoleon beschäftigen. Zunächst gab es ein ungewöhnliches Urteil: Napoleon durfte fortan das Haus nur noch zwischen sechs und neun Uhr abends verlassen. Und obwohl es in den Niederlanden längst keine Todesstrafe mehr gibt, drohten die Richter Napoleon mit ebendieser, wenn er sich nicht an seine Auflagen halten würde.
Napoleon, ein fünfjähriger schwarzer Kater, verließ daraufhin mit seinem Freund Harry Vennekens das Land und suchte Asyl in Belgien. In einer Wohnung in Brüssel warteten die beiden die Berufung vor dem Obersten Gericht in Den Haag ab. Vennekens beklagte, daß Napoleon Todesangst und Hausarrest zusetzen würden: „Zwei Kilo hat er abgenommen, und der Balkon in Brüssel kann ihm sein eigentliches Reich auch nicht ersetzen.“ Außerdem frage er sich, wie das mit der Ausgangszeit zwischen sechs und neun funktionieren solle: „Soll ich ihm einen Wecker um den Hals hängen?“
Das Oberste Gericht in Den Haag, das sich zum ersten Mal mit den Verfehlungen eines Tieres beschäftigen mußte, hatte ein Einsehen. Das Urteil wurde aufgehoben. Harry Vennekens kehrte nun mit dem von Todesängsten befreiten Napoleon zurück nach Den Haag. Falk Madeja
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