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Vermißte Analyse

■ Betr.: "Frauenförderung als Alibihandlung", taz vom 6.8.93

betr.: „Frauenförderung als Alibihandlung“, taz vom 6.8.93

Der vorgelegte Bericht erschöpft sich leider in der Qualifizierung des Merkel-Entwurfs als Alibihandlung. Er läßt jede Analyse über den Stand zur Frauenförderung im öffentlichen Dienst vermissen. Von einem schriftlichen Produkt, das gesetzliche und soziologische Instrumentarien zur Umsetzung institutioneller Gleichstellungspolitik auf Länder- und Bundesebene beschreiben, vergleichen und bewerten will, erwartet die Leserin etwas anderes:

1. die Darstellung der historisch-politischen Entwicklung von Gleichstellungsgesetzen und deren Vorläufern sowohl in den alten wie auch den neuen Bundesländern.

Selbstverständlich hätte das seit 1991 in Kraft getretene Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (jetzt Landesgleichstellungsgesetz), das in einigen Regelungen innovativ und immer noch richtungsweisend ist, ebenso erwähnt werden müssen, wie die inzwischen für Schleswig-Holstein, Brandenburg und Sachsen vorliegenden Gesetzentwürfe.

2. beim inhaltlichen Vergleich unterschiedlicher Entwürfe fehlen sogenannte Knackpunkte, die auf der Basis praktizierter Erfahrungen im Umgang mit Gleichstellungsgesetzen bewertet werden könnten.

Ingesamt wäre noch auf die generell bestehenden Grenzen und Möglichkeiten von institutioneller Frauenförderung hinzuweisen und nach den Erfahrungen in der Verwaltungspraxis wäre zu diskutieren, wie die Implementationsbereitschaft für frauenfördernde Maßnahmen in den Ministerien erhöht werden kann. Dr. Ute Weinmann,

Senatsverwaltung für Arbeit

und Frauen Berlin

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