Flüchtlinge rechtswidrig abgeschoben

■ Niedersächsischer Flüchtlingsrat zeigt den Landkreis Stade im Fall zweier Algerier an

Hannover Der niedersächsische Flüchtlingsrat hat den Landkreis Stade angezeigt, weil die Behörde zwei algerische Flüchtlinge rechtswidrig in ihr Heimatland abgeschoben hat. Das Ausländeramt des Landkreises habe die Annahme der Asylanträge der beiden Männer mit der Begründung verweigert, die Algerier seien über Frankreich in die Bundesrepublik eingereist, heißt es in der vergangene Woche beim Stader Verwaltungsgericht eingereichten Anzeige. Eine Abschiebung „in das sichere Drittland Frankreich“ sei in diesem Fall aber gar nicht möglich gewesen. Die Betroffenen seien stattdessen nach Algerien abgeschoben worden.

Die Menschenrechtsorganisation „amnesty international“ hatte am 25. August aus der Justizvollzugsanstalt einen Brief der beiden Algerier erhalten. Darin teilten die Männer mit, sie hätten Algerien am 13. Juli verlassen und seien zunächst mit einem Schiff nach Marseille gelangt. Von dort aus seien sie nach Stade weitergereist, weil dort ein Bekannter von ihnen lebe.

Das Ausländeramt des Landkreises habe ihnen auf ihren Wunsch zwar Formulare für Asylanträge ausgehändigt, gleichzeitig jedoch mitgeteilt, daß sie kein Recht hätten, politisches Asyl zu beantragen. Noch am selben Tag seien sie in Abschiebehaft genommen worden.

Nach Ansicht des Flüchtlingsrates ist das Verhalten des Landkreises deshalb rechtswidrig, weil die Algerier nicht mehr nach Frankreich zurück konnten. Nach dem Rücknahmevertrag zwischen Deutschland und seinen westlichen Nachbarstaaten müssen illegal eingereiste Flüchtlinge innerhalb von vier Tagen zurückgeschoben werden. Diese Frist sei im Fall der beiden Algerier aber überschritten worden, eine Abschiebung nach Frankreich nicht mehr möglich gewesen.

Der Stader Kreisdezernent Helmut Hölscher bestätigte auf Anfrage, daß die Abschiebung der Männer nicht rechtmäßig gewesen sei. Der Irrtum sei durch eine „ganz unglückliche Verknüpfung in der Paragraphenkette“ zustande gekommen. Dem zuständigen Sachbearbeiter, der die Zurückschiebung nach Algerien veranlaßt habe, sei „ein entsprechender Vortrag gehalten“ worden, sagte Hölscher. Aber was passiert ist, ist nun einmal passiert“. Er wisse im übrigen nicht, ob die beiden Männer inzwischen in Algerien angekommen seien, und was ihnen dort widerfahren sei.

Zu der Anzeige des Flüchtlingsrates wollte sich der Dezernent nicht äußern. epd