■ Nachgefragt
: "Kein Angriff auf uns"

Seinen Entwurf zur Änderung des Bremer Personalvertretungsgesetzes (PVG) hat der zuständige Senator Volker Kröning gestern dem Senat präsentiert (vgl. ausführlich in der taz vom 4.10.). Eine Abstimmung gab es nicht, die Novelle soll zunächst in den einzelnen Ressorts beraten werden und danach in überarbeiteter Form an die Bürgerschaft gehen.

„Ich habe bereits vor einem Jahr meine Thesen zur PVG-Reform an die Ressort gegeben, zurück kam aber keinerlei Reaktion“, sagte Kröning gestern. Im Senat wurde allerdings sowohl von FDP- als auch von grüner Seite Änderungsbedarf angemeldet.

taz: Sehen Sie in Krönings Vorlage zur Novellierung des Personalvertretungsgesetzes einen Angriff auf ihre Rechte?

Gerhard Tilsner (Vorsitzender des Gesamtpersonalrats): Wir sehen in dem Gesetzentwurf noch keinen Angriff auf die Mitbestimmung; insbesondere enthält der Entwurf keinen Eingriff in die Substanz der Mitbestimmung. Das ist zunächst einmal positiv festzustellen.

Das klingt so, als sei die Vorlage schon mit Ihnen ausgehandelt worden.

Nein, das kann man so nicht sagen. Aber in dem Ausschuß 'Verwaltungsreform' der Bürgerschaft haben sowohl Herr Kröning als auch ich unsere Meinungen vorgetragen.

Mit der konkreten Definition der Maßnahmen, auf die sich die Allzuständigkeit der Bremer Personalräte bezieht, sind Sie einverstanden?

Wir halten diese Einschränkung überhaupt nicht für erforderlich. Mir ist auch noch nicht ganz klar, ob das überhaupt eine Einschränkung ist, denn daß eine Mitbestimmung der Personalräte in Angelegenheiten, in denen das Parlament und der Senat politische Entscheidungen zu treffen haben, nicht gegeben ist, ist bisher unbestritten gewesen. Da bedarf es keiner speziellen Regelung.

Und die geplante Straffung der Fristen bei Schlichtung und Einigung — wäre so etwas sinnvoll?

Diese Fristen gibt es im Gesetz jetzt auch schon...

Es hält sich bloß keiner dran...

Das ist eine andere Frage: Daß man sich an Gesetze nicht hält, muß nicht dazu führen, daß man Gesetze ändert. Denn auch an geänderte Gesetze hält sich dann möglicherweise keiner.

Das heißt, Sie sehen in der PVG-Novelle nur eine Verdeutlichung der sowieso bereits bestehenden Rechtslage?

So kann ich das noch nicht sagen. Das werden wir noch genauer untersuchen müssen, denn einige Punkte verbergen sich natürlich auch in diesen Verfahrensvorschriften. Das gilt zum Beispiel für die Frage der Mitbestimmung bei fristlosen Entlassungen und außerordentlichen Kündigungen. Da gab es in der Vergangenheit die volle Mitbestimmung — problemlos im übrigen. Hier soll es künftig lediglich ein Anhörungsrecht geben. Das werden wir natürlich nicht akzeptieren.

Wir begrüßen aber, daß an der Substanz der Mitbestimmung im Sinne einer Allzuständigkeit nicht gerührt wird.

Kröning hat heute ein Beispiel genannt, um die Diskussion zu verdeutlichen: Seine persönliche Referentin habe gerade ein Telefax angeschafft, woraufhin sich der Personalrat beschwert habe, daß er zuvor nicht gefragt worden sei. Doch das hält Kröning nicht für erforderlich.

Da kann ich Herrn Kröning nur raten, in die Dienstvereinbarung über den Einsatz neuer Technologien aus dem Jahre 1986 hineinzugucken. Da gehören diese technischen Ausrüstungen zu den Arbeitshilfsmitteln, deren Einsatz natürlich mitbestimmungspflichtig ist.

Unterschiedliche Meinungen über die Kompetenz von Personalräten wird es auch mit einem neuen Gesetz geben?

Das ist sicherlich nicht auszuschließen. Fragen: Dirk Asendorpf

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