Gehorsame Behörde

■ betr.: „BGA-Spitze billigt Auflö sung“, taz vom 15.10.93

Die tageszeitung berichtet, die Führung des Bundesgesundheitsamtes habe die neue Struktur gebilligt, bei der das Amt aufgeteilt wird. Dies trifft nicht zu.

Die Abschaffung des Bundesgesundheitsamtes hinterläßt eine Lücke, die durch einzelne Institute nicht geschlossen werden kann. Das Bundesgesundheitsamt hat von jeher die Konzeption einer flächendeckenden Forschungs- und Administrationseinrichtung im öffentlichen Gesundheitswesen vertreten und ist stolz auf die 117jährige Tradition und die gerade auch in den letztenJahren erreichten Leistungen in Wissenschaft und gesundheitlichem Verbraucherschutz.

Die Amtsleitung war an dem Entscheidungsprozeß über die Auflösung des Bundesgesundheitsamtes nicht beteiligt. Als nachgeordnete Behörde sind wir aber dienstrechtlich verpflichtet, Entscheidungen des Bundesministers und der für die Organisation des Bundesgesundheitsamtes zuständigen Stellen, insbesondere des Deutschen Bundestages, mitzutragen. Dr. Joachim Welz,

Vizepräsident des BGA