Rechnungshof: Rotes Licht für Siemens

■ Ampelanlagen: Gutachten kritisiert Senat für Monopolvertrag mit Siemens

Rotes Licht für den Ampel- Deal zwischen Senatsverwaltung und Siemens: Wie der Berliner Rechnungshof jetzt feststellte, verstößt der Senat seit 29 Jahren gegen das Haushaltsrecht. Seit 1964 habe der Senat „die Prüfung der haushaltsrechtlichen Zulässigkeit“ des Vertrages mit der Firma Siemens unterlassen. Weil außerdem „seine Wirtschaftlichkeit zweifelhaft“ sei, forderte der Rechnungshof den Senat auf, den Vertrag „zum frühestmöglichen Termin“ zu beenden.

Siemens kassiert momentan jährlich 50 Millionen Mark für Bau und Wartung der Berliner Ampelanlagen. Das in den letzten Monaten vielkritisierte Monopol der Firma Siemens stammt aus dem Jahr 1960. Der Hauptausschuß des Abgeordnetenhauses hatte im Februar diesen Jahres auf Antrag des Bündnis 90/Grüne den Rechnungshof gebeten, den Vertrag zu prüfen.

Der Senat und Siemens begründeten das Monopol zuletzt damit, die Anlagen anderer Hersteller seien mit den Siemens-Einrichtungen nicht kompatibel. Ein Argument, das der Rechnungshof zurückwies. Rückfragen in Hamburg und München hätten ergeben, daß diese technischen Schwierigkeiten „spätestens seit Mitte der 80er Jahre“ überwunden waren. Dennoch gab es in Berlin keine öffentlichen Ausschreibungen über die Aufträge. Befremdet stellt der Rechnungshof fest, daß der Vertrag immer wieder automatisch um drei Jahre verlängert wurde beziehungsweise die Senatsverwaltung „von ihren Kündigungsmöglichkeiten keinen Gebrauch“ machte. Ab dem Jahr 1979 seien nicht einmal mehr „begründende Vermerke“ dafür vorhanden, heißt es in dem Gutachten, das der taz vorliegt.

Nach der Vereinigung mußte sich Siemens 1991 im Ostteil der Stadt erstmals einer eingeschränkten Ausschreibung stellen. Merkwürdigerweise sah sich Siemens in Nachverhandlungen plötzlich in der Lage, erhebliche Rabatte zu gewähren, stach damit seine Konkurrenten aus und sicherte sich so das Monopol für Gesamtberlin. Gerade diese Preisnachlässe geben dem Rechnungshof Anlaß zu „Zweifel an der Wirtschaftlichkeit des Vertrages“.

Die Abgeordnete von Bündnis 90/ Grüne, Michaele Schreyer, sieht in dem Siemens-Monopol ein gravierendes Beispiel dafür, „wie weit die öffentliche Auftragsvergabe in Berlin von marktwirtschaftlichem Wettbewerbsdenken entfernt ist“.

Die Rechnungsprüfer sprechen klare Worte. Nächste Kündigungsmöglichkeit, schreiben sie an die Adresse der Senatoren, sei der 30.September 1994. Kai Strittmatter