Dasa-Betriebsrat gewinnt vor dem Arbeitsgericht

■ Aufträge dürfen nicht abgezogen werden

Wenn auch kein Jubel, so ging gestern doch ein Aufatmen durch die Reihen der 1.300 MitarbeiterInnen im Flugzeugwartungswerk Lemwerder: Der Betriebsrat hat gegen die Schließungspläne der Geschäftsleitung einen juristischen Erfolg erzielt. Das Arbeitsgericht Oldenburg befand auf die Klage der Arbeitnehmervertretung gestern, daß die Geschäftsleitung den Betriebsrat nicht rechtzeitig über die geplanten Umstrukturierungs- und Schließungsmaßnahmen informiert hat. Konsequenz: Die Geschäftsführung darf dem Werk in Lemwerder solange keine Aufträge wegnehmen und an andere Werke verteilen, bis nicht ein Interessenausgleich ausgehandelt worden ist. Zeit gibt das Gericht bis längstens 31. Oktober nächsten Jahres.

„Wir haben viel viel Zeit gewonnen“, frohlockte deshalb auch Betriebsrat Beckmann. Am 8. November also wird wie geplant der erste von 13 Airbussen auf dem firmeneigenen Flugfeld in Lemwerder landen. Die Geschäftsleitung hatte den Auftrag, diese Passagierflugzeuge zu Frachtflugzeugen umzubauen, unter anderem in das Hamburger Werk der Deutschen Aerospace verlagern wollen. „Die Kurzarbeit wird dann langsam auslaufen können“, hoffen die Betriebsräte.

Nach dem Betriebsverfasungsgesetz muß zwischen der Ankündigung von Betriebsänderungen und ihrer Durchführung genügend Zeit liegen, daß Betriebsrat und Geschäftsführung sich auf einen Interessenausgleich einigen können, zum Beispiel einen Sozialplan. „Sowas dauert in der Regel bei großen Werken Monate“, sagt der Bremer Arbeitsrechtler Gerhard Baisch. Zwischen dem Fax an den Betriebsrat letzte Woche Dienstag und der Schließung des Zivilwartungsbereiches wären aber nur etwa drei Wochen gelegen. Nun muß die Dasa ihr Lemwerder Werk solange ungestört weiterarbeiten lassen, bis ein Interessenausgleich gefunden worden ist.

Und noch eins schreibt das Gericht der Geschäftsführung zur Erinnerung ins Stammbuch: Ein Interessenausgleich könne auch alternative Konzepte zur Vermeidung eines Personalabbaus enthalten. Nach Aufassung des Gerichts nämlich hatte die Geschäftsführung eine Situation geschaffen, in der Alternativen zu der Werkschließung nicht mehr denkbar schienen.

Der Dasa-Konzern hat aus München angekündigt, daß er vor dem Landesarbeitsgericht Berufung einlegen wird: „Wir werden alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen.“ cis/dpa