: Zwangsverwaltung
■ 22mal in Brandenburg: Keine Kommunalwahl mangels Kandidat
Potsdam (taz) – In 22 brandenburgischen Gemeinden muß am 5. Dezember die Kommunalwahl ausfallen. Bis zum Meldeschluß am 28. Oktober haben sich hier nicht genügend Bewerber gemeldet oder nicht die erforderliche Zahl an Unterschriften beigebracht. In 290 von insgesamt 1.708 Kommunen kann darüber hinaus kein Bürgermeister direkt gewählt werden. Der Grund: Der Job ist ehrenamtlich und mit viel Arbeit verbunden. Die Kommunalverfassung sieht jedoch vor, daß der Bürgermeister auch nachträglich von der Gemeindevertretung bestimmt werden kann. Die 22 Kommunen ohne KandidatInnen können nach Information des Landeswahlleiters Ulrich Hoffmann im Frühjahr 1993 Neuwahlen ausschreiben. Sollten sich auch dann keine KanidatInnen finden, werden diese Gemeinden von einem „Vertreter der Kommunalaufsicht“ zwangsverwaltet.
Der Landeswahlleiter spekulierte gestern, daß es den rechten Parteien „weitgehend nicht gelungen ist, die erforderliche Zahl an Stützunterschriften zu erhalten“. Genaue Zahlen lagen ihm noch nicht vor. Bei der Kommunalwahl werden vom rechten Spektrum die „Republikaner“ und die „Deutsche Liga für Volk und Heimat“ antreten. Die „Liga“, die ihre Hochburg in der Stadt Cottbus hat, wurde hier in nur einem von sieben Wahlkreisen zugelassen.
Die SPD wird lediglich in etwa 30 Prozent der Gemeinden mit eigenen Kandidaten antreten, die CDU in rund der Hälfte der Wahlkreise. Insgesamt kandidieren in Brandenburg 13 Parteien, darunter auch die „Kreuzberger Patriotischen Demokraten“ oder die „Partei Bibeltreuer Christen“. Den kommunalen Wählerlisten werden bei der anstehenden Wahl mehr Chancen eingeräumt als den etablierten Parteien. Der neugegründeten „Cottbuser Frauenliste“ gelang es zum Beispiel, in allen sieben Wahlkreisen der Stadt eigene Kandidatinnen aufzustellen. Anja Sprogies
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