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Abschiebung zugelassen

■ Der türkische Journalist Levent Yanlik muß nach Istanbul zurück

Berlin (taz) – Der türkische Journalist Levent Yanlik wird abgeschoben. Gestern entschied das Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag Yanliks negativ. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt sei „im Rahmen des Nachvollziehbaren“. Tatsächlich hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt – lediglich gestützt auf schriftliche Unterlagen – einen Asylantrag Yanliks mit der bemerkenswerten Begründung abgelehnt, der Journalist sei zwar politisch verfolgt, der Antragsteller aber mit dem Journalisten nicht identisch.

Da Yanlik mit falschem Paß über Syrien eingereist war, behauptete Richterin Strum, der Antragsteller hätte sich zu den politischen Prozessen gegen Yanlik in der Türkei dermaßen widersprüchlich geäußert, daß er unmöglich der Journalist Levent Yanlik sein könne. Ein weiterer Klärungsbedarf bestehe nicht.

Mittlerweile hat der Anwalt Yanliks mehrere eidesstattliche Versicherungen vorliegen, die alle die Identität des Asylsuchenden mit dem Journalisten bestätigen. Trotzdem hat das Verwaltungsgericht Frankfurt gestern bis Redaktionsschluß auf einen Abänderungsantrag des Anwaltes nicht reagiert.

Yanlik war in der Türkei Chefredakteur der Zeitschrift Devrimci Genclik, eines der Dev-Sol nahestehenden Organs. Seit der versuchten Einreise in die Bundesrepublik am 20. Oktober wurde er am Frankfurter Flughafen festgehalten. Das „Informationszentrum für freie Völker“ in Köln behauptet, er sei dort auch verprügelt worden.

Wird Yanlik nach Istanbul abgeschoben, ist zu befürchten, daß er dort gleich von der Polizei in Empfang genommen wird. JG

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