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Hausbau im Asyl

■ Dennoch: Arbeitserlaubnis wird erschwert

Mit Freudenrufen und einer zerschlagenen Flasche Korn begann gestern ein besonderes Richtfest in Walle: Sieben kurdische Asylbewerber, der Verein der Arbeiter aus Kurdistan in Bremen (KOMKAR) und der Verein für medienpädagogische und soziale Arbeit e.V. (KLICK) bauen in der Helgolander Straße ein Haus mit 13 Wohnungen. „Es gibt kaum Konstruktiveres als ein Haus zu bauen“, so gestern Staatsrat Hans-Christoph Hoppensack. Mit diesem Projekt werde Asylbewerbern die Möglichkeit gegeben, ihre Zeit produktiv zu verbringen, sie bauen Wohnraum und lernen dabei eine Menge im Bauhandwerk.

Seit Februar bauen die Männer an dem Projekt, das 1,7 Mio. Mark kostet. 500.000 Mark bezahlt die Werkstatt Bremen, 1,2 Mio. tragen die Vereine.

Aber schon im Februar 1994 laufen die Arbeitsgenehmigungen und die BSHG-19-Stellen der beschäftigten kurdischen Asylbewerber aus. Das neue Asylgesetz begrenzt nicht nur bundeseinheitlich die Neuanträge, sondern schränkt auch laufende Verträge in ihrer Fortsetzung ein. So werden z.B. Arbeitsgenehmigungen nur für sechs Monate bewilligt. Für diese kurze Zeit wollen nach Mechmet Behzatoglu die wenigsten Betriebe Arbeiter einstellen, auf keinen Fall aber ungelernte.

Hinzu kommt, daß vor der Besetzung einer (BSHG-19) Stelle durch einen Ausländer mit Aufenthaltsberechtigung eingehend geprüft werden muß, ob die Stelle nicht an „bevorrechtigte Arbeitnehmer“ vergeben werden kann. Das sind in der angegebenen Reihenfolge Deutsche, Angehörige eines EG-Staates oder aber ausländische Arbeitnehmer mit einer besonderen Arbeitserlaubnis.

Ist damit die Idee, Asylbewerber mit BSHG-Stellen in sinnvolle Projekte einzubeziehen, gescheitert?

dst

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