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Innensenator dreht die Polizeischraube

■ Dreimal Gesetzesverschärfung am Dienstag im Senat

Mit einer massiven Verschärfung des Polizeigesetzes will Innensenator Friedrich van Nispen (FDP) den Polizeizugriff auf illegal in Bremen lebende Flüchtlinge erleichtern. Künftig sollen Polizisten das Recht haben, Wohnungen ohne Einverständnis des Inhabers zu betreten und zu durchsuchen, „wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sich in ihr eine Person befindet, die nach §12. Abs.3 (des Polizeigesetzes, d. Red.) vorgeführt oder nach §15 in Gewahrsam genommen werden darf“, heißt es in einer Vorlage für die Senatssitzung am Dienstag. Unter die im Polizeigesetz genannten Personen fallen auch illegale Flüchtlinge: „Da insbesonder der Verstoß gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen nach §92 des Ausländergesetzes eine Straftat darstellt, können aufgrund der vorgeschlagenen Änderungen betroffene Ausländer nicht nur in Gewahrsam genommen werden, sondern zur Durchführung der Ingewahrsamnahme können künftig auch Wohnungen betreten und durchsucht werden“, heißt es in der Vorlage weiter.

Ursprünglich war der Bezug auf diese Personengruppe noch deutlicher in das Gesetz formuliert. In einer früheren Vorlage hatte es noch geheißen, daß auch Wohnungen durchsucht werden können, in denen sich „Personen treffen, ohne eine erforderliche Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung zu besitzen.“ Dieser Passus ist allerdings in der am Dienstag für den Senat vorgesehenen Vorlage gestrichen.

Zur Begründung der Verschärfung des Polizeirechtes führt das Ressort an, daß das Durchsuchen von Wohnungen in fast allen anderen Bundesländern bereits gültige Rechtslage sei. Nur in Bremen müßten die Polizisten in Verdachtsfällen noch draußen bleiben. „Dieser unzuträgliche Rechtszustand führt dazu, daß u.a. die Abschiebung von Ausländern erheblich erschwert wird“, meint die Innenbehörde.

Auch Bettler werden in der Hansestadt künftig verfolgt werden können. Am Dienstag soll der Senat durch ein neues Ortsgesetz eine entsprechende Lücke im Polizeigesetz ausfüllen (Gesetz über die Rechtsetzungsbefugnisse der Gemeinden). Dann können die beiden Bremischen Gemeinden Bremen und Bremerhaven gegen aggressive Bettelei einschreiten. Geht die Rechtsgrundlage durch, ist das Gesetz auch schon zur Hand: „Betteleien in Begleitung von Kindern oder durch Kinder sowie in Begleitung von Tieren ist untersagt. Ferner ist die Bettelei untersagt, soweit Personen angesprochen, festgehalten oder berührt werden.“ Es soll gleich nach der Senatssitung noch am nächsten Dienstag durch die Deputation für Inneres.

Schlechte Zeiten auch für die Stadtstreicher in Bremen. Denn das neue Ortsgesetz „gilt in gleicher Weise für den Alkoholgenuß auf öffentlichen Flächen, soweit er zu Beeinträchtigungen für die Allgemeinheit führt.“ Dabei gehe es nicht nur „um die Vermeidung von optischen und ästhetischen Beeinträchtigungen“, versichert die Innenbehörde.

Ebenfalls verschärft werden soll das Meldegesetz. Zukünftig will die Innenbehörde bei der Anmeldung zusätzlich zum Meldeformular eine schriftliche Bestätigung des Vermieters über die Richtigkeit der Angaben einfordern. Sinn der Novellierung sei es, das Melderegister so von „Schein- und Falschmeldungen“ zu entrümpeln. „Darüberhinaus könnten die Fälle unberechtigten Sozialhilfe-/Wohngeldbezuges aufgrund der Angabe eines tatsächlich nicht bestehenden Mietvertrages in einem gewissen Umfange verhindert werden. Die Mitwirkungspflicht des Vermeiters könnte dieses Problem vermindern.

mad

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