Boykott der Frauenbeauftragten

■ Jurist Ipsa: Niedersächsisches Gesetz verfassungswidrig

Vechta Das im Sommer in Kraft getretene Landesgesetz zur Einstellung von Frauenbeauftragten in Städten mit mehr als 10.000 Einwohnern ist nach Ansicht des Verfassungsrechtlers Jörn Ipsen „in mehrfacher Hinsicht verfassungswidrig“. Der Direktor des Instituts für Kommunalrecht an der Universität Osnabrück empfahl eine Verfassungsbeschwerde beim Niedersächsischen Staatsgerichtshof. Unter Federführung der Stadt Vechta hatten 22 Städte und Gemeinden Ipsen mit der Erstellung eines Rechtsgutachtens beauftragt.

Nach Ansicht der Stadt Vechta bedeutet das Gesetz einen Eingriff in die Organisations- und Finanzhoheit der Kommunen. Mit der Einstellung einer hauptamtlichen Frauenbeauftragten würden Haushaltsmittel für die Bürokratie gebunden, die besser sofort der „Sachaufgabe Gleichstellung“ zur Verfügung stehen sollten. Ipsen führte an, unter anderem verstoße das Gesetz gegen die Personalhoheit, da entgegen dem Verfassungsgebot nur eine Bewerberin berücksichtigt werden könne. Die Vorgabe, Städte ab 10.000 Einwohnern müßten eine Frauenbeauftragte einstellen, sei „aus der Luft gegriffen“. Ipsen empfahl Städten und Gemeinden, keine entsprechenden Stellen einzuplanen, sondern „die Entscheidung des Statsgerichtshofes in Ruhe abzuwarten“. dpa