Anklage gegen zwei DDR-Richter

Wegen Verdachts auf Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung in zwei Fällen hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen zwei ehemalige Richter am Obersten Gericht der DDR erhoben. Wie Justizsprecherin Uta Fölster mitteilte, wird der 71jährigen Margot K. und dem 71jährigen Johannes Sch. vorgeworfen, im März 1962 die Berufung gegen ein Urteil des Bezirksgerichts Schwerin zu Unrecht als offensichtlich unbegründet verworfen zu haben. Das Bezirksgericht hatte im Frühjahr 1962 das Ehepaar Gerhard und Gerda R. wegen Spionage, staatsgefährdender Propaganda und Hetze zu Zuchthausstrafen von drei und neun Jahren verurteilt.