piwik no script img

Milde Strafen gegen Rechts-Rocker

■ Fünf Mitglieder der Skinhead-Band „Tonstörung“ wurden zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt

Mannheim (taz) – Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr und neun Monaten und fünf Monaten auf Bewährung verhängte am Mittwoch das Mannheimer Landgericht gegen fünf Mitglieder der rechtsextremen Skin-Band „Tonstörung“. Angeklagt waren die heute 18- bis 21jährigen wegen Volksverhetzung, Aufstachelung zum Rassenhaß, Gewaltdarstellung und der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten. Die verhältnismäßig milden Urteile, zu deren Zustandekommen das Gericht gerade vier Prozeßtage benötigte, wurden durchweg mit der Jugend der Angeklagten und „einer günstigen Sozialprognose“ begründet. Nichtsdestotrotz wurden sie in allen Anklagepunkten für schuldig befunden.

Jahrelang hatte die Gruppe mit der LP „Schöne Neue Welt“ und Demo-Bändern mit Hilfe der szeneinternen Zeitschrift „Endsieg“ ihr rechtsradikales Gedankengut weitgehend unbehelligt unters Volk gebracht. Zu einem Prozeß war es überhaupt erst gekommen, weil die Jüdische Gemeinde Mannheim Strafanzeige gegen die Nazi-Rocker gestellt hatte. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte auch ein Überfall Überfall von aufgeheizten „Tonstörung“-Fans auf eine türkische Hochzeit im Februar vergangenen Jahres keine Konsequenzen zur Folge.

Der 20jährige Bandleader und Gymnasiast Thomas Muncke hetzt in seinem Song „Blut“: „Wetz dir deine Messer auf dem Bürgersteig, laß die Messer flutschen in den Judenleib!“ Gegen Muncke läuft derzeit noch ein zweites Verfahren, in dem er zusammen mit weiteren Angeklagten der Mißhandlung dreier Afrikaner im badischen Brühl beschuldigt wird.

Thomas Muncke stammt, wie der ebenfalls zu einem Jahr und neun Monaten verurteilte Kassenwart Michael Eichler, nach Angaben der Jugendgerichtshilfe aus „gutsituierten Verhältnissen“. Bei beiden habe es sich um „jugendtypische Taten“ gehandelt, das Musizieren der Band sei „identitätsbildend und gemeinschaftsfördernd“ gewesen.

Alle fünf Angeklagten, mit Ausnahme von Eichler, der in der Verhandlung keine Angaben machte, haben sich von Rassismus und Ausländerfeindlichkeit „distanziert“. Thomas März

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen