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Müll und Sterben teurer

■ Öffentliche Gebühren seit 1989 unterdurchschnittlich gestiegen / CDU fragte

Daß im Grunde die Privatwirtschaft nicht schuld sein kann, wenn alles teurer wird, sondern der Staat schuld ist, das liegt in der Natur der CDU-Philosophie. Um überflüssigerweise noch einen Beleg dafür in die Hand zu bekommen, stellte die Bremer CDU-Fraktion eine Kleine Anfrage nach den „staatlich beeinflußten Preisen und Gebühren“. Zwischen 1989 und 1993 sind die allgemeinen Lebenshaltungskosten um 17 Prozent gestiegen, um wieviel stiegen Grundsteuer, Gaspreise, Strompreise, Friedhofsgebühren, Parkgebühren usw?

Auf zehn eng beschriebenen Seiten antworteten die Ressorts. Spitzenreiter in den Steigerungsraten sind die Müllgebühren. In allen anderen Bereichen stellt man mit Hilfe des Taschenrechners fest: Die Gebühren sind geringer gestiegen als die allgemeinen Lebenshaltungskosten. Arbeitsintensive Dienstleistungen wie die Kanalanschlußgebühren sind sogar gleich teuer geblieben, die Strom-Tarife für NormalverbraucherInnen sind von 23,6 Pfennig auf 26 Pfennig pro kWh, also gerade einmal um 10% gestiegen. Die Kosten des knappen Trinkwasser stiegen von 2,53 auf 2,78 Mark pro cbm, also nur um 9 Prozent. Die Abwassergebühren stiegen derweil um 16 Prozent auf 3,62 Mark.

Die Parkgebühren sind drastisch gestiegen - um 300 Prozent und mehr, aber da dürfte die CDU sich eigentlich nicht beklagen: Auch jetzt noch werden Parkplätze in der City weit unter Preis angeboten;ein privater Investor, der Parkraum zur Verfügung stellt, müßte mehr Geld nehmen. Eher bescheiden ist auch die 1994 anstehende Grundsteuer-Anhebung (seit 1989 11 Prozent).

Überraschend teuer ist es zu sterben. Kostete eine Erdgrabstelle für zwei Särge 1989 noch 1.400 Mark, so liegt der Preis 1993 schon bei 2.100 Mark.

Über dieser Steigerungsrate liegt nur die Müllentsorgung in Bremen-Stadt mit knapp 70 Prozent Preissteigerung. In Bremerhaven dagegen war die Müllabfuhr traditionell teurer als in Bremen - Spötter meinten immer, dies sei der Preis dafür, daß Bremerhaven in seiner Müllbeseitigungs-Anlage (MBA) den Müll aus Umlandgemeinden billig verbrennen darf.

Erstaunlicherweise ist die Müllgebühr dort auch in der jüngsten Zeit, in der in anderen Kommunen mit Wiederverwertung und getrenntem Sammeln Gebührenerhöhungen begründet wurde, der Preis konstant geblieben: 1989 bis1993 null Prozent Steigerung. 1994 will man dafür richtig zuschlagen: während in Bremen nur noch einmal um 10 Prozent erhöht werden soll, sind in Bremerhaven Gebührenerhöhungen um 50 Prozent im Planungsprozeß. Allerdings nicht schon zum 1.1.1994, wie geplant. Auf die Frage, warum es so schwierig ist, die Gebühren zu erhöhen, antwortet der Senat: es gebe Schwierigkeiten.

Bei den Schornsteinfeger-Gebühren ist es zu einer Umstellung in der Berechnungsweise gekommen. Während es bis 1989 feste Sätze gab, gelten ab 1990 „Arbeitswerte“ (AW), die einer Arbeitsminute des Schornsteinfegers entsprechen, soweit er gebührenpflichtige Aufgaben wahrnimmt. Ein „Arbeitswert“ entsprach 1990 genau DM 1,374, 1993 ist er auf DM 1,593 gestiegen, also um 11,6 Prozent. Es handelt sich um eine Mischform: Zwar kassieren private Firmen die Aufträge, die „Arbeitswerte“ werden aber wie Gebühren festgelegt.

Das heißt: Wenn Sie für die vier Minuten, die der Schornsteinfeger in diesem Jahr bei Ihnen war, 6,37 Mark bezahlen mußten und nicht nur 5,49 Mark, dann wissen Sie: Der Staat hat wieder an der Gebührenschraube gedreht. K.W.

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